Anmeldepflicht
Wenn Ihr Kind bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist es schulpflichtig. Sie müssen deshalb Ihr Kind in der Schule Ihres Schulbezirks anmelden.
Vorzeitige Anmeldung
Ist Ihr Kind in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 geboren, können Sie es vorzeitig anmelden.
In diesem Fall müssen sich die Eltern mit der entsprechenden Schule in Verbindung setzen. Mit der vorzeitigen Anmeldung wird die Schulpflicht ausgelöst.
Zurückstellung
Wenn Sie Ihr Kind zurückstellen lassen möchten, müssen Sie es in der Schule anmelden und bei der Schulleitung einen begründeten Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.
Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.
Unser Kind kommt in die Schule. Was müssen wir tun?
Grundsätzlich erhalten alle Schulanfänger (Pflichtkinder) ein Schreiben mit allen relevanten Informationen zur Schulanmeldung. Sollte Ihnen keines zugegangen sein, so melden Sie sich bitte bei der Schule, in deren Schulbezirk Sie wohnen.
Kernstadt
Schulbezirke Ortsteile Heidelsheim, Helmsheim und Büchenau
Schulbezirke Ortsteile Untergrombach und Obergrombach
Bitte zur Anmeldung mitbringen:
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen guten Schulstart und für die kommenden Jahre eine erfolgreiche Schulzeit.