Terminvereinbarung bald verpflichtend

Informationen zu den kommunalen Sozialen Leistungen

Das Sachgebiet Soziale Leistungen der Abteilung Jugend und Soziales der Stadt Herrenberg informiert über geänderte Zuständigkeiten.

Wohngeldstelle

Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten wie zum Beispiel die monatliche Miete zu decken, ist das Wohngeld eine wichtige Hilfsleistung. Es wird als Zuschuss zur Miete oder für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss geleistet. Die Höhe ist abhängig vom Einzelfall und orientiert sich am Einkommen, der Miete und der Haushaltsgröße.

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es ermöglicht den Kindern und Jugendlichen, beispielsweise am Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten teilzunehmen, falls notwendig, Nachhilfeunterricht zu erhalten, einen Sportverein oder die Musikschule zu besuchen. Außerdem können Ausgaben für Ausflüge und Klassenfahrten, die Fahrkarte zur Schule und für Schulranzen, Sportzeug und ähnlichem Schulbedarf im Rahmen des Pakets übernommen werden.

Anspruch auf diese Hilfen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie oder ihre Eltern

  • Bürgergeld bzw. Sozialgeld (Hartz IV-Empfänger) nach dem Sozialgesetzbuch II,
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Bezieht eine Familie Wohngeld oder Kinderzuschlag ist die Stadt Herrenberg hierfür zuständig. Sollte eine Familie eine der anderen Leistungen beziehen, muss sich die Familie an das Landratsamt bzw. Jobcenter wenden.

Rentenstelle

Die Rentenstelle ist beim Ausfüllen der Anträge für alle Leistungen der Rentenversicherung und bei der Klärung der Rentenversicherungszeiten behilflich und erteilt Auskünfte rund um die Rente.

Terminvereinbarung (gültig ab 01.06.25)

Um lange Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf, sowie eine individuelle abgestimmte Auskunft bzw. Antragsstellung zu ermöglichen, erfolgen Termine ab dem 1. Juni bei der Wohngeld- und Rentenstelle sowie bei Anliegen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket nur noch nach vorheriger Vereinbarung. Die Terminvergabe kann telefonisch oder per Mail erfolgen.

Erscheinung
exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUM
17.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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