Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.
Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Als Gründe für die Abschaffung des Kinderreisepasses nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig ist. Zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert.
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgeramt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb zwischen vier und sechs Wochen. Wir raten allen Eltern, die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen! Sollte der Ausweis oder Pass schneller benötigt werden, kann nur zusätzlich noch ein vorläufiger Ausweis oder ein Expresspass mit Zusatzkosten ausgestellt werden.
Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Hat sich das Aussehen des Kindes verändert und ist auf dem Lichtbild nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen und zu identifizieren, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes vorzeitig ungültig. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt wieder ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.