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Informationen zum Führungszeugnis

Was ist ein Führungszeugnis? Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier...

Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird. Es bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Als Privatführungszeugnis dient es zum Beispiel der Vorlage beim künftigen Arbeitgeber.

Welche weitere Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich der Vorlage bei einer Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Es wird der Behörde unmittelbar zugesandt.

Im erweiterten Führungszeugnis werden bestimmte Verurteilungen aufgeführt, die insbesondere wegen der geringen Strafhöhe in einem regulären Führungszeugnis nicht enthalten wären. Dabei handelt es sich um Verurteilungen aufgrund von Straftatbeständen, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevant sind. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein) oder wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält zusätzlich zur Auskunft aus dem Bundeszentralregister die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsstaats in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Was benötigen Sie für die Online-Beantragung?

  • Ihren Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (freizuschalten bei Ihrer Stadt oder Gemeinde)
  • Die kostenlose „Ausweis-App“ des Bundes zum Auslesen des Ausweises (erhältlich in Ihrem Play- oder App-Store auf dem Smartphone oder unter www.ausweisapp.bund.de)
  • Ein geeignetes Smartphone oder einen Computer und ein Kartenlesegerät
    Hinweis: Ob Ihr Smartphone für das Auslesen des Ausweises geeignet ist, erfahren Sie unter www.ausweisapp.bund.de. Dort finden Sie auch eine Liste der kompatiblen Kartenlesegeräte.
  • In bestimmten Fällen einen Drucker, um die Eidesstattliche Versicherung abzugeben (z. B. für ein erweitertes Führungszeugnis, bei Gebührenbefreiung, bei mehreren Staatsangehörigkeiten oder als gesetzliche Vertretung)
  • Halten Sie bitte außerdem bereit:

- Kreditkarte zum Bezahlen

- 6-stellige Ausweis-Pin zur Anmeldung in der App

- eventuell hochzuladende Dokumente (Bescheinigung Arbeitgeber, etc.) nebst digitalem Erfassungsgerät (z.B. Scanner oder Digitalkamera)

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Wangen
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
von Gemeinde Wangen
16.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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