Während der Veranstaltungen ist Straßberg teilweise bzw. zeitweise vollständig für den Verkehr für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Hierzu werden Einbahnstraßen und Halteverbotszonen eingerichtet und ausgeschildert. Dies bedeutet, dass Anwohner zeitweise nicht mit Fahrzeugen von und zu ihren Grundstücken fahren können.
am Samstag, 25.01.2025 bis Sonntag, 26.01.2025
Brückenstraße ab Einmündung Silcherstraße bis Einmündung Wiesenstraße
- Gesamtsperrung des Verkehrs von 25.01.2025, 14.00 Uhr bis 26.01.2025, 08.00 Uhr
Samstag, 25.01.2025 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Brückenstraße – Silcherstraße – Kirchstraße – Lindenstraße bis zum Rathausplatz
Aufstellung: Am Sportplatz
Sperrung eine Stunde vor Umzugsbeginn
Sonntag, 26.01.2025 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Silcherstraße – Kirchstraße – Burgstraße (L 453) – Brückenstraße bis zur Schmeienhalle
Aufstellung: Berliner Straße – Hirtengasse – Mühlstraße – Lindenstraße – Bahnhofstraße – Brückenstraße,
Sperrung eine Stunde vor Umzugsbeginn
Die Ebinger Straße ab Einmündung B 463 bis zur Einmündung Ebinger Straße / Burgstraße (L 453) wird als Einbahnstraße ausgewiesen. Die obere Abbiegespur nach Straßberg aus Richtung Sigmaringen kommend wird abgesperrt.
Die Alte Steige ist bei Winterlingen ab Zufahrt von der B 463 und der Schillerstraße nach Einmündung Vogelherd für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Samstag, 25.01.2025 und Sonntag, 26.01.2025
Für die Umzüge wird ein absolutes Haltverbot angeordnet:
- Silcherstraße – Lindenstraße,
3 volle Werktage, jedoch mindestens 72 Stunden vorher mit Zusatz "ab 25.01.25, 12 h“
- Am Sportplatz - Brückenstraße – Kirchstraße (Einmündung Silcherstraße bis Einmündung Lindenstraße)
3 volle Werktage, jedoch mindestens 72 Stunden vorher mit Zusatz „25.01.25, 12 h – 17 h“
- Berliner Straße – Hirtengasse – Mühlstraße – Bahnhofstraße – Brückenstraße – Kirchstraße (ab Gemeindehaus bis Einmündung Burgstraße) – Burgstraße (L 453) –Brückenstraße
3 volle Werktage, jedoch mindestens 72 Stunden vorher mit Zusatz „26.01.25, 11 h – 18 h“
- Parkflächen vor dem Feuerwehrhaus
3 volle Werktage, jedoch mindestens 72 Stunden vorher mit Zusatz "ab 25.01.25, 12 h“.
wird der Verkehr ab Zufahrt Straßberg (beim Schotterteufel) über die B 463 bis Winterlingen-Benzingen – Sigmaringer Straße (L 449) – Ludwigstraße (Winterlingen) – Kaiseringer Straße (K 7173) – Richtung Kaiseringen und aus der Gegenrichtung in umgekehrter Reihenfolge umgeleitet.
Um Rettungswege freizuhalten, wird in diesen Straßen ein halbseitiges Haltverbot angeordnet. Die Besucher/ Anwohner werden mit kostenlosen Shuttle-
Bussen zwischen Winterlingen und Straßberg hin- und zurückgefahren.
ist befugt, notwendig werdende Ergänzungen anzuordnen. Zuwider parkenden Fahrzeugen werden abgeschleppt und dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
dass für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bzw. des Rettungsdienstes stets eine Fahrgasse freigehalten wird.
Die Verkehrsunternehmen im Linienverkehr des ÖPNV sind unterrichtet. Die eingerichteten Haltestellen für den Shuttel-Verkehr sind in Albstadt beim Kaufland und in Straßberg/Winterlingen beim Netto-Markt eingerichtet.