Gelb blühende Kreuzkraut-Arten – und hier vor allem das Jakobs-Kreuzkraut – kommen auf Wiesen und anderen Grünflächen vermehrt vor.
Aufgrund der Giftigkeit der Pflanzen und ihres hohen Ausbreitungspotentials können solche Kreuzkräuter eine Bedrohung für die landwirtschaftliche Nutzung des Grünlandes darstellen.
In Baden-Württemberg sind ca. 20 Kreuzkraut- bzw. Greiskraut-Arten anzutreffen. Weit verbreitet ist das Jakobs-Kreuzkraut auf extensiven Wiesen und Weiden oder im begrünten Straßenrand. Das Wasser-Kreuzkraut kommt verstärkt auf feuchten Wiesen und Weiden vor. Diese beiden Arten sind bei uns einheimisch, d.h. sie sind schon sehr lange Bestandteil unserer Ökosysteme und viele Insekten und zahlreiche Blütenbesucher nutzen sie als Nahrungsquelle. Eingewandert ist das Schmalblättrige Kreuzkraut, welches sehr anspruchslos ist und auf Schotterflächen oder im Straßenbegleitgrün anzutreffen ist. Alle Kreuzkrautarten enthalten als Fraßschutz Pyrrolizidinalkaloide bei deren Abbau in der Leber giftige Stoffwechselprodukte gebildet werden. Diese verursachen irreversible Leberschäden. Bei akuten Vergiftungen durch die Aufnahme größerer Mengen verenden die Tiere innerhalb weniger Tage. Häufiger sind chronische Vergiftungen, wenn über längere Zeit kleinere Mengen von Kreuzkräutern gefressen werden. Dann zeigen sich Symptome erst nach Monaten oder Jahren. Die Giftigkeit der PAs verliert sich leider nicht durch den Silierprozess oder durch das Trocknen. Jedoch verändern sich hierdurch Form und Geschmack der Pflanzen, sodass die Tiere die Pflanzen nicht mehr selektieren können.
Kreuzkräuter bilden sehr viele Samen (z. B. bis zu 100.000 Samen pro Pflanze und Jahr). Mit hoher Keimfähigkeit und Langlebigkeit (ca. 10 Jahre). Die Ausbreitung der flugfähigen Samen erfolgt über Wind. Offene Bodenstellen bzw. Lücken im Grünlandbestand bieten den Kreuzkrautsamen für die Keimung optimale Bedingungen, da sie Licht zum Keimen brauchen. Es sollte bei der Grünlandbewirtschaftung daher auf eine dichte, geschlossene Grasnarbe geachtet werden, um der Ansiedelung, Etablierung und Ausbreitung der Kreuzkräuter vorzubeugen.
Ein wichtiges Erkennungsmerkmal sind die gelben Blüten der Kreuzkräuter, die aus Röhrenblüten (innen) und Strahlenblüten (außen) bestehen. Gänseblümchen und Margeriten haben ebenfalls Röhren– und Strahlenblüten, jedoch sind bei diesen Kräutern nur die Röhrenblüten gelb. Wiesenpippau, Habichtskraut und Löwenzahn haben dagegen nur Strahlenblüten. Weiterhin sind Kreuzkräuter durch ihre Wuchshöhe oder ihre Blattform zu unterscheiden.
Wichtig ist, dass man seinen Grünlandbestand beobachtet und so Kreuzkräuter und andere Giftpflanzen frühzeitig erkennt und sofort eingreift. Damit wird eine flächendeckende Ausbreitung verhindert. Bei geringem Besatz sollten die Pflanzen mit der Wurzel ausgestochen werden (dabei Handschuhe tragen). Auch chemische Einzelpflanzenbehandlung ist unter Berücksichtigung der Vorgaben bzw. Auflagen möglich. Bei hohem Besatz hängt der Erfolg der Regulierungsmaßnahme von der Kreuzkrautart ab: Für Jakobs-Kreuzkraut und Schmalblättriges Kreuzkraut gilt, die Samenproduktion durch wiederholte Schnitte vor der Blüte zu verhindern. Da der Wuchs von Wasser-Kreuzkraut eher durch Schnitt gefördert wird, scheint momentan hierfür die geeignetste Regulationsmethode die Ausdunkelung des Grünlandbestandes zu sein. Das heißt, es wird nur ein später Schnitt im Herbst mit Abräumen des Schnittguts durchgeführt oder der Bestand wird ein Jahr gar nicht genutzt. Die Regulierung im Straßenbegleitgrün sollte insbesondere in der Nähe von Futterflächen durch wiederholtes, rechtzeitiges Mulchen vor der Blüte des Kreuzkrautes geschehen, wenn eine Einzelpflanzenbekämpfung oder Mahd mit Abfuhr nicht möglich ist.
Eine flächendeckende chemische Regulierung von Kreuzkräutern sollte nur in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit Landwirtschaftsbehörde erfolgen. Sie ist allerdings nicht nachhaltig und dient eher zur Vorbereitung der manuellen Regulierung. Lücken, die durch das Entfernen der Pflanzen entstehen, sollten möglichst durch entsprechende Nachsaaten geschlossen werden.
Aufgrund der Nachreife von Samen im Schnittgut sollte das Schnittgut nicht selbst kompostiert, sondern thermisch behandelt werden. Geringe Mengen sind daher über die Restabfalltonne, größere Mengen über die Kompostieranlage mit thermischer Behandlung, Müllverbrennungsanlage oder Biogasanlage zu entsorgen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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