Bürgermeisteramt Nufringen
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Informationen zur Anmietung der Freizeithütte 2025

Das Sachgebiet Ordnung & Soziales informiert: Informationen zur Nutzung der Freizeithütte für die Saison 2025 Reservierungsanfragen werden...
Foto: Gemeindeverwaltung Nufringen

Das Sachgebiet Ordnung & Soziales informiert:

Informationen zur Nutzung der Freizeithütte für die Saison 2025

Reservierungsanfragen werden ab dem 01.02.2025 vom Servicebüro ausschließlich per E-Mail

(service@nufringen.de) oder persönlich (nicht telefonisch) entgegengenommen.

In der Anfrage bitten wir eine Telefonnummer anzugeben, damit eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich ist.

Frühere Anfragen werden zurückgewiesen, um eine gerechte Buchung zu gewährleisten.

Ab dem 01.05.2025 kann die Freizeithütte wieder angemietet werden.

Wissenswertes:

Die Freizeithütte kann grundsätzlich von den

  1. örtlichen Vereinen,
  2. örtlichen Betrieben,
  3. Einwohnern der Gemeinde Nufringen
  4. den örtlichen Schulen und Kindergärten der Gemeinde Nufringen

angemietet werden.

>>>>>>>>>> Bitte Bild 1,2,3 hier einfügen. <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Die Anmietung beginnt an dem jeweiligen Tag um 12.00 Uhr und endet am Tag nach dem letzten Miettag um 11.30 Uhr.

Die Abnahme der Hütte erfolgt ab 11.30 Uhr durch unseren Hüttenwart. Sie müssen persönlich dabei sein. Die Rückgabe der Schlüssel sollte schnellstmöglich nach Ende der Anmietung bei der Gemeinde erfolgen.

Die Endreinigung muss vom Benutzer getätigt werden und beinhaltet: den Außenbereich besenrein zu hinterlassen, die Toiletten und die Küche bei Bedarf nass zu reinigen sowie die Mülleimer in der Küche, den Toiletten und im Sitzbereich zu leeren.

Ansonsten verfügt die Hütte über 2 große Kühlschränke, Geschirr, 2 Toiletten und Strom.

Brennholz sowie Reinigungsartikel und Utensilien für die Endreinigung müssen vom Benutzer selbst gestellt werden. Toilettenpapier und Papierhandtücher sind vorhanden.

Es gibt 6 Tische mit jeweils 2 Bänken, diese sind fest am Boden montiert. Sonstige Sitzgelegenheiten müssten selbst mitgebracht werden.

Benutzungsentgeltordnung

für die Freizeithütte Nufringen

1. Benutzungsentgelt pro Tag

1.1 Veranstaltungen der Schulen/Kindergärten entgeltfrei

1.2 Vereinsveranstaltungen 24,00 €

1.3. Veranstaltungen der örtlichen Betriebe,

Jahrgangstreffen u.ä. 60,00 €

1.4 Sonstige Privatveranstaltungen

1.4.1bis 20 Personen

100,00 €

1.4.2mit mehr als 20 bis 39 Personen

155,00 €

1.4.3mit 40 bis 59 Personen

210,00 €

1.4.4mit 60 bis 99 Personen

270,00 €

1.4.5mit 100 bis 150 Personen

330,00 €

1.4.6Runder Geburtstag Nufringer Bürger

90,00 €

1.5 Stornierungen

Bei Stornierungen bis zu 7 Werktage vor dem gebuchten Termin werden 10 % des Benutzungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 € zur Zahlung fällig.

1.6 Fahrgenehmigungen

pro Fahrzeug bei Veranstaltungen gemäß Ziffern

1.3 und 1.4 10,00 €

1.7 Nebenkosten

Für alle Veranstaltungen ist für Strom und Wasser einschließlich Abortleeren eine Pauschale zu entrichten; diese Pauschale beträgt

bei Ziffern 1.2, 1.3, 1.4.1, 1.4.6

12,00 €

bei Ziffer 1.4.2

15,00 €

bei Ziffer 1.4.3

21,00 €

bei Ziffer 1.4.4

28,00 €

bei Ziffer 1.4.5

33,00 €

1.8 Kautionen

Für Veranstaltungen nach Ziffern 1.3 und 1.4 beträgt die Kaution 250,00 €.

1.9 Fälligkeit

Die Benutzungsentgelte und ggf. die Kaution werden mit der Erteilung der Genehmigung zur Benutzung zur Zahlung fällig.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Servicebüro (E-Mail: service@nufringen.de, Tel.: 07032/9680-23, 07032/9680-24, 07032/9680-21).

Erscheinung
NuN! Nufringer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025

Orte

Nufringen

Kategorien

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