Die Landesanstalt für Bienenkunde der Uni Hohenheim prüft die eingehenden Meldungen und gibt bei Nestbefunden den Meldenden weitere Informationen zur Nestentfernung und sachkundigen Personen im Umkreis. Eine Beauftragung der Nestentfernung und die Übernahme der dafür anfallenden Kosten erfolgen durch die Grundstückseigentümer bzw. Betroffene, sofern diese eine Entfernung für notwendig erachten, und nicht durch die Behörden. Aufgrund der Stichgefahr verbunden mit möglichen allergischen Reaktionen wird dringlich davon abgeraten, Nester mit Arbeiterinnen ohne Sachkunde und ausreichender Schutzausrüstung selbst zu entfernen! (Ku)