Gemeinde Gärtringen
71116 Gärtringen
Aus den Rathäusern

Informationen zur Brennholzversteigerung 2025

Die Brennholzversteigerung findet in diesem Jahr voraussichtlich im März 2025 über den Brennholz-Webshop unter www.brennholz-gaertringen.de als...
Foto: Gemeinde Gärtringen

Die Brennholzversteigerung findet in diesem Jahr voraussichtlich im März 2025 über den Brennholz-Webshop unter www.brennholz-gaertringen.de als Online-Versteigerung statt.

Der genaue Zeitraum für die Online-Versteigerung wird vorab im Mitteilungsblatt und auf der Homepage www.gaertringen.de bekanntgegeben.

Die Holzmenge der Brennholzlose und Flächenlose mit den Karten für die Lagerorte wird ausschließlich auf der Homepage www.gaertringen.de bekannt gegeben und später im Webshop www.brennholz-gaertringen.de ersichtlich sein. Im Brennholz-Webshop werden die Daten unter der Rubrik „Brennholzlose“ eingestellt.

Der Kauf kann nur mit einer Abbuchungsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) bezahlt werden.

Das Mindestgebot pro Los ist vorgegeben.

Der Mindestbetrag für die Erhöhung des einzelnen Gebotes beträgt 1,00 €.

Das jeweils aktuelle Höchstgebot für ein Los wird angezeigt.

Wenn die Auktionszeit für ein Los abgelaufen ist, bekommt der Höchstbietende, der zum Auktionsende das höchste Gebot abgegeben hat, zu dem abgegebenen Gebot den Zuschlag. Das Gebotsende ist im 2-Minuten-Takt nach den Losnummern aufsteigend.

Anleitung zum Ersteigern von Brennholz und Flächenlos im Webshop:

  1. Benutzerkonto unter der Rubrik „Mein Konto“ erstellen.

  • Passwort sorgfältig notieren
  • Auf korrekte E-Mail-Adresse achten
  • AGBs beachten und bestätigen
  • Brennholzmerkblatt beachten und bestätigen
  • Rechnungsadresse angeben

2. Gebote unter der Rubrik „Shop“ im Feld „Jetzt verbindlich bieten“ abgeben und bestätigen.

  • Sie erhalten am oberen Bildschirmrand die Meldung, dass Ihr Gebot erfolgreich platziert wurde.
  • Die Lose beobachten.
  • Sie können mehrmals auf Ihr Wunschlos bieten!
  • Ihre persönlichen Gebote können Sie unter „Mein Konto“ – „aktive Gebote“ einsehen.

3. Wenn Sie eine Auktion gewonnen haben, erhalten Sie im Anschluss eine Bestellbestätigung per E-Mail mit den Anlagen:

  • Wenn Sie eine Auktion gewonnen haben, erhalten Sie eine E-Mail, dass Sie ein Los ersteigert haben. Nun müssen Sie unbedingt in Ihrem Kundenkonto noch den Kauf abschließen und bezahlen. Erst dann erhalten Sie in einer separaten E-Mail die Rechnung zugestellt!

  • Brennholzmerkblatt, Waldkarte, AGBs und das SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie in der Bestellbestätigungsemail, nachdem Sie den Kauf abgeschlossen haben.

4. Nachdem die Gemeindekasse den Kaufbetrag abgebucht hat, ist der Kaufvertrag beendet und Sie erhalten nach erfolgter ABBUCHUNG per E-Mail Ihre Rechnung, welche gleichzeitig als Ihre Abholgenehmigung und Fahrgenehmigung im Wald für diesen Zweck dient. Das Holz kann erst nach Rechnungserhalt aufgearbeitet und abgefahren werden.

5. Die Rechnung ist entweder ausgedruckt oder digital im Wald mitzuführen.

6. Das erworbene Holz ist bis zum 31. Mai 2025 aufzuarbeiten.

Eine schriftliche Anleitung zur Brennholzauktion ist auch im Webshop www.brennholz-gaertringen.de unter der Rubrik „Auktionsanleitung“ zu sehen.

Erscheinung
Gärtringen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025

Orte

Gärtringen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Gärtringen
16.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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