
Für die kommende Landtagswahl am 8. März können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Sind die Wahlunterlagen ausgefüllt, bittet die Stadtverwaltung darum, die roten Wahlumschläge möglichst zügig zurückzuschicken. Bei der Landtagswahl müssen die Umschläge genau den Wahlbezirken zugeordnet werden, da jeder Wahlbezirk einem festen Briefwahlbezirk zugeordnet ist. Dadurch entsteht ein hoher organisatorischer Aufwand bei der Sortierung.
Wer Briefwahl beantragt hat, kann nicht zusätzlich im Wahllokal wählen. Wer seine Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, wendet sich bitte an das Wahlbüro. Wer glaubhaft versichern kann, dass der beantragte Wahlschein nicht zugestellt oder verloren wurde, kann bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 7. März, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein beantragen. Das Wahlamt ist in diesen Fällen am Samstag, 7. März, von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Bei dieser Landtagswahl haben die Wählerinnen und Wähler erstmals zwei Stimmen wie bei der Bundestagswahl. Mit der Erststimme wird eine Person direkt aus dem Wahlkreis gewählt; wer die meisten Stimmen erhält, zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei beziehungsweise eine Landesliste gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag und damit über das Verhältnis der Parteien im Parlament.