Aus den Rathäusern

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wahlzeit - Wahllokale Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Gemeinde Kirchentellinsfurt ist in 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk...

Wahlzeit - Wahllokale

Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Gemeinde Kirchentellinsfurt ist in 3 Wahlbezirke eingeteilt:

  • Wahlbezirk 00101:
    Rathaus, Rathausplatz 1, 72138 Kirchentellinsfurt
  • Wahlbezirk 00102:
    Richard-Wolf-Halle, Neue Steige 25, 72138 Kirchentellinsfurt
  • Wahlbezirk 00103:
    Graf-Eberhard-Schule, Kirchfeldstraße 15, 72138 Kirchentellinsfurt

Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf der Wahlbenachrichtigung sind der jeweilige Wahlbezirk, die Wählernummer sowie die Anschrift des Wahllokals vermerkt. Bitte bringen Sie am Wahlsonntag Ihre Wahlbenachrichtigung zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal.

Beantragung eines Wahlscheines / Briefwahl

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt (Bürgerbüro) schriftlich, mündlich (jedoch nicht telefonisch) oder elektronisch beantragt werden. Hierzu können Sie den vorgedruckten Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, 72138 Kirchentellinsfurt gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Das Bürgerbüro ist daher zusätzlich am Freitag, 21. Februar 2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr und am Samstag, 22. Februar 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person nur möglich ist, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung).

Hinweis:

Damit blinde und sehbehinderte Wähler/-innen erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite ist, hat der Stimmzettel rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Damit wird auch die Anwendung einer Stimmzettelschablone ermöglicht. Das Wahlgeheimnis wird dadurch nicht verletzt, da sich diese Kennzeichnung auf jedem Stimmzettel befindet.

Öffentliche Sitzung der Wahlvorstände / Ermittlung des Wahlergebnisses

Die Wahlvorstände in den Wahlbezirken ermitteln am Sonntag, 23. Februar 2025 ab 18:00 Uhr im jeweiligen Wahllokal das Ergebnis des Wahlbezirks.

Die Briefwahlvorstände I und II treten bereits ab 14:30 Uhr im Rathaus (Ratssaal) und in der Richard-Wolf-Halle (Empore) zur Zulassung der Wahlbriefe zusammen. Ab 18:00 Uhr ermitteln auch sie das Ergebnis der Briefwahl.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk ist öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl in Kirchentellinsfurt wird noch am Wahlabend auf der Internetseite der Gemeinde www.kirchentellinsfurt.de veröffentlicht.

Bei Fragen rund um die Bundestagswahl können Sie sich gerne an das Rathaus (Bürgerbüro, Telefon 07121 9005-18 oder 9005-22) wenden. Aktuell informiert werden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde www.kirchentellinsfurt.de

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Kirchentellinsfurt
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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