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INFORMATIONEN ZUR EVANGELISCHEN KIRCHENWAHL am 30.11.2025

INFORMATIONEN ZUR EVANGELISCHEN KIRCHENWAHL am 30.11.2025 AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN Am 30. November 2025 findet die Wahl...
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Foto: OKR

INFORMATIONEN ZUR EVANGELISCHEN KIRCHENWAHL am 30.11.2025

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

Am 30. November 2025 findet die Wahl des neuen Kirchengemeinderates und der neuen Landessynode statt. Kirchengemeinderäte und Landessynodale übernehmen eine verantwortungsvolle Leitungsaufgabe in der Kirchengemeinde bzw. in der Landeskirche. Insbesondere für die Kirchengemeinderatswahl bitten wir um Wahlvorschläge. Nur wer aus der Gemeinde zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Das Gelübde für Kirchengemeinderäte lautet:

„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet:

„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt der Evangelischen Kirchengemeinde Malmsheim schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich. In unserer Gemeinde sind neun Kirchengemeinderäte zu wählen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 18 Bewerber unter Angabe von Name, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn, bei Kirchengemeinden unter 1.000 Gemeindegliedern von mindestens fünf zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.

Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Böblingen. Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Herrn Pfarrer i.R. Kurt Schmid, Evang. Regionalverwaltung Böblingen, Böblinger Straße 130, 71065 Sindelfingen, bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen. In unserem Wahlkreis sind vier Laien und zwei Theologen zu wählen. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen. Wir bitten alle Gemeindeglieder die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.

So wird gewählt:

Am 30.11.2025 kann von 11:15 bis 18 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Merklinger Straße 25, gewählt werden. Es gibt auch die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden automatisch zusammen mit den Wahlunterlagen zugestellt. Wählen können alle Mitglieder unserer Kirchengemeinde, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können entscheiden, in welcher Gemeinde sie wählen möchten. Wenn Sie an Ihrem Nebenwohnsitz wählen möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens 16.11.2025 beim Pfarramtdes Nebenwohnsitzes.

Erscheinung
Stadtnachrichten – Amtsblatt der Stadt Renningen
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Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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