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Informationen zur Grundsteuererklärung / Einladung zum „Offenen Grünen Abend“

Die Änderung der Festlegung der Grundsteuer wirft viele Fragen auf. Das Grüne Büro Karlsruhe hat aus diesem Grund ein empfohlenes Vorgehen...
Foto: Thomas ambrus

Die Änderung der Festlegung der Grundsteuer wirft viele Fragen auf.

Das Grüne Büro Karlsruhe hat aus diesem Grund ein empfohlenes Vorgehen zusammengestellt, wenn Zweifel an der Bewertung des eigenen Grundstücks bestehen:

  1. Überprüfung der eigenen Grundsteuererklärung, häufige Fehlerquellen sind:
  • Das Kreuz bei „Angaben zur Grundstücksnutzung“, dass das Grundstück bebaut und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, wurde nicht gesetzt.
  • Bei Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz wurde fälschlicherweise die gesamte Fläche des Grundstücks und nicht lediglich der entsprechende Miteigentumsanteil am Grundstück angegeben.
  • Ein bestehender Denkmalschutz wurde nicht erklärt. Dafür kann ebenfalls eine Vergünstigung geltend gemacht werden.
  • Ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück wurde fälschlicherweise unter Grundsteuer B angegeben.

Ist die Grundsteuererklärung korrekt ausgefüllt, kann der nächste Schritt erwogen werden:

2. Kontakt mit dem Gutachterausschuss aufnehmen

Der Gutachterausschuss erläutert, wie der Bodenrichtwert ermittelt wurde und kann den Wert nochmals überprüfen und ggf. korrigieren. Stellt der Gutachterausschuss keinen Korrekturbedarf fest, kann Schritt drei erwogen werden:

3. Erstellung eines Gutachtens

  • Ein Gutachten wird nur bei einer Abweichung von mindestens 30 % berücksichtigt. Bei Beauftragung des Gutachtens ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Kosten für das Gutachten die Steuerersparnis übersteigen. In diesem Fall lohnt sich das Gutachten nicht.

Ist auch dies nicht erfolgreich, bleibt die Härtefallprüfung:

4. Härtefallregelung prüfen

  • In Ausnahmefällen kann eine sogenannte „unbillige Härte“ geltend gemacht werden. Hier ist die Stadt Karlsruhe zuständig, alle relevanten Infos und Kontaktdaten (steuern@stk.karlsruhe.de oder 0721 133-2206) finden sich hier:
    www.karlsruhe.de/themen/grundsteuer-2025.
  • Bitte beachten: Die Hürden für die Anerkennung eines Härtefalls sind hoch. Eine Reduzierung der Steuer oder Stundung liegt im Ermessen der Stadt und ist rechtlich eng gefasst. Daher kommen diese Maßnahmen nur in Betracht, wenn eine Existenzgefährdung nachgewiesen werden kann.
  • Möglicherweise findet sich bei Fällen älterer Menschen auch eine Lösung innerhalb der Familie oder bei der Bebaubarkeitsfrage.

Bei weiteren Fragen lohnt sich außerdem ein Besuch der Website der Finanzverwaltung zur Grundsteuer mit Klick hier:
www.grundsteuer-bw.de/.
Wir stehen natürlich ebenfalls bei weiteren Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.

Einladung zum Offenen Grünen Abend am 8.5. im Hotel Sonne:

Wir laden Sie herzlich zu unserem „Offenen Grünen Abend“ am 8. Mai um 19 Uhr im Wintergarten des Hotels Sonne ein! Uns ist der direkte Austausch mit Ihnen wichtig. Was bewegt Sie? Welche Ideen und Anregungen haben Sie? Nutzen Sie die Gelegenheit, in lockerer Atmosphäre mit uns ins Gespräch zu kommen. Sich informieren, mitdiskutieren, eigene Vorschläge einbringen: Alles ist möglich! Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Stupferich noch lebenswerter zu gestalten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

So erreichen Sie uns:

Miriam Sonnenbichler, Nathalie Rams und Michael Schuy (Ortschaftsratsfraktion) / Thomas Ambrus (Sprecher der Grünen Ortsgruppe)

Telefon: 0721 98614520

E-Mail: stupferich@gruenekarlsruhe.de
Facebook: www.facebook.com/gruenestupferich

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Ausgabe 19/2025

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