Unfallversicherung bei häuslicher Pflege
Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen, sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht automatisch mit Aufnahme der Pflegetätigkeit. In Baden-Württemberg ist die Unfallkasse Baden-Württemberg zuständig.
Wer ist versichert:
Pflegepersonen (z.B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn), die
Pflegegrad 2,
mindestens 2 Tage in der Woche,
pflegen.
Einbezogen in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz sind alle Tätigkeiten, die in der Pflegeversicherung als pflegerische Maßnahmen berücksichtigt werden, sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Auch Berufskrankheiten und Wegeunfälle (z.B. auf dem Weg zum Haushalt des Pflegebedürftigen bzw. auf dem Heimweg) sind im Versicherungsschutz beinhaltet.
Wird nach dem Unfall ärztliche Hilfe in Anspruch genommen, muss dieses bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) geschehen. Hier sollte unbedingt angegeben werden, dass sich der Unfall während der Pflege ereignet hat. Außerdem muss der Unfall innerhalb von drei Tagen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gemeldet werden.
Unfallkasse Baden-Württemberg
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Telefon 0711/9321-0
E-Mail: info@ukbw.de
Weitere Informationen unter www.ukbw.de
Nähere Informationen hierzu können Sie in der IAV-Beratungsstelle „Raum Weinsberg“ bei Frau Köhle, Tel. 07134/512-141, E-Mail: anne.koehle@weinsberg.de, erfragen.