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Informationen zur Hundesteuer

Bitte denken Sie daran: Ob kleiner Rocky oder große Luna – im gesamten Stadtgebiet ist eine Hundehaltung steuerpflichtig. Aktuell sind in Öhringen...

Bitte denken Sie daran: Ob kleiner Rocky oder große Luna – im gesamten Stadtgebiet ist eine Hundehaltung steuerpflichtig. Aktuell sind in Öhringen ca. 1000 Hunde gemeldet. Wer einen Hund besitzt, ist verpflichtet, ihn innerhalb eines Monats bei der Stadt Öhringen schriftlich anzumelden. Ein entsprechendes Formular kann auf der Homepage unter www.oehringen.de/rathaus-verwaltung/dienstleistungen/elektronische-formulare unter Buchstabe H heruntergeladen werden. Das Formular ist auch im Steueramt (Tel.: 07941 - 68 132) erhältlich.

Wer seinen Hund nicht anmeldet und keine Steuer zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Als Zeichen, dass der Hund gemeldet ist, gibt es eine Hundesteuermarke, die man am Halsband befestigen kann. Kontrollen auf der Straße, ob der Hund eine Steuermarke hat, sind zulässig.

Hundemarke verloren?

Für 2,50 Euro können Sie eine Ersatzmarke beim Steueramt beantragen. Denken Sie daran: Jeder Hund, der das private Grundstück verlässt, muss eine Steuermarke am Halsband tragen.

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und ist wie jede andere Steuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe. Sie muss einmal jährlich pro Hund gezahlt werden. Sie ist im Grundgesetz verankert, siehe Art. 105 Abs. 2a Satz 1 Grundgesetz. Die Rechtsgrundlage für die Hundesteuer findet man in der Hundesteuersatzung der Stadt Öhringen. Diese finden Sie unter www.oehringen.de/fileadmin/files/Buerger-Info/Stadtrechtsammlung/9.2.pdf.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Jahressteuer beträgt im Kalenderjahr in Öhringen für den ersten Hund 96 Euro, den zweiten und jeden weiteren Hund 192 Euro. Gefährliche Hunde, wie z.B. Kampfhunde, kosten 564 Euro. Einige Hunde unterliegen nicht der Steuerpflicht. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil des Jahressteuersatzes. Die Steuer fließt in den kommunalen Haushaltstopf und ist nicht zweckgebunden.

Seit wann gibt es die Hundesteuer?

In ost- und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein „Hundekorn“ auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung „Bede“ in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde. Die Bauern mussten damals ihre Hunde dem Adel zu Jagdfrondiensten bereitstellen. Konnten oder wollten sie dieses nicht, mussten sie das „Hundekorn“ entrichten. Im 18. Jahrhundert führte Großbritannien die Hundesteuer 1796 als Luxusabgabe ein. 1807 kam die Steuer über die Fürstlich Isenburgische Regierung in Offenbach am Main nach Deutschland. Hundebesitzer zahlten seitdem einen Reichstaler pro Jahr. Die zusätzlichen Steuereinnahmen dienten der Tilgung der Kriegsschulden. 1809 führte Sachsen-Coburg eine Hundesteuer aus Hygienegründen ein. Damit sollte die Ausbreitung von Seuchen und auch die Anzahl der Hunde reduziert werden. Danach führten immer mehr deutsche Gemeinden die Steuer ein.

Erscheinung
Öhringer Nachrichten
Ausgabe 18/2025

Orte

Öhringen

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Panorama
von Stadt Öhringen
03.05.2025
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