Am Sonntag, den 30. November 2025, findet in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Kirchenwahl statt. Gewählt werden die Kirchengemeinderäte sowie die Mitglieder der Landessynode.
Der Kirchengemeinderat hat beschlossen, eine Wählerliste auf Grundlage des Gemeindegliederverzeichnisses anzulegen.
Diese Liste wird 14 Tage vor dem Wahltag geschlossen, also am 16. November 2025.
Gemeindeglieder, die über mehrere Wohnsitze verfügen, haben die Möglichkeit zu wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören möchten.
Eine Umgemeindung ist nur bis zum 29. August 2025 möglich. – Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig an das zuständige Gemeindebüro.
Alle Gemeindeglieder können Wahlvorschläge für die Kirchenwahl einreichen.
Die Einreichungsfrist endet am Freitag, den 10. Oktober 2025.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden im Oktober 2025 versendet.
Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.
Weitere Informationen zur Kirchenwahl finden Sie auf der offiziellen Webseite der Landeskirche: Kirchenwahl 2025 – www.elk-wue.de