Am 30. November finden die Kirchenwahlen statt. Gewählt werden die Mitglieder des Kirchengemeinderats und der Landessynode. Wahllokal für die Evangelische Kirchengemeinde Abstatt ist das Stephanusgemeindehaus in der Zeit von 11 bis 17 Uhr. Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden automatisch an alle Wahlberechtigten mitgeschickt.
Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde rechtzeitig zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.
Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Die vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber müssen am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein/e Bewerber/in darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.
Wahlvorschläge zur Landessynode müssen bis zum 19. September um 18 Uhr beim Vorsitzenden des Vertrauensausschusses, Benedikt Osiw (Ludwigsburg), eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober, um 18 Uhr im Pfarramt Abstatt schriftlich eingereicht werden. Bei Fragen zur Wahl wenden Sie sich gerne an Pfarrer Stuhrmann oder Jürgen Kurtzhals.
In unserer Gemeinde sind 9 Kirchengemeinderäte zu wählen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 18 Bewerber unter Angabe von Namen, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen. Wir bitten die Gemeindeglieder, Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.
Wir laden schon jetzt alle Wahlberechtigten herzlich zur Teilnahme an der Wahl ein!