Seit dem 1. Januar 2025 gilt auch in Deutschland eine neue EU-Richtlinie zur Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Das bedeutet: Alttextilien dürfen nicht mehr im Restmüll entsorgt werden!
Bitte beachten Sie: Unsere Container sind weiterhin keine Anlaufstelle für Restmüll oder kaputte Kleidung und Schuhe. Wir sammeln ausschließlich gut erhaltene Kleidung, Schuhe und Textilien.
Bitte nutzen Sie unsere Container nicht zur Entsorgung von Abfall oder Elektromüll! Die Entsorgung kostet uns Geld.
Bei Fragen zur Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an die AVR im Rhein-Neckar-Kreis.
Danke für Ihre Unterstützung!
Laura Dias Barbosa