Wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Kommune eingetragen ist. In das Wählerverzeichnis der Gemeinde Deizisau werden Sie automatisch eingetragen, wenn Sie wahlberechtigt sind und zum Stichtag am 08. Dezember 2025 mit Ihrem Hauptwohnsitz in Deizisau gemeldet waren.
Bis zum 25. Januar 2026 werden von Amts wegen alle am Wahltag Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen. Falls Sie nach dem 25. Januar 2026 und vor dem 15. Februar 2026 Ihren Hauptwohnsitz nach Deizisau verlegen und wahlberechtigt sind, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Deizisau aufgenommen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen. Falls Sie keinen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, bleiben Sie weiterhin in Ihrer Fortzugsgemeinde wahlberechtigt.
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Deizisau eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 15. Februar 2026 die Wahlbenachrichtigung. Diese enthält neben ihrer Wählernummer, Angaben zu ihrem Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl.
Damit Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen können, müssen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Wie können Sie einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragen?
Für die Beantragung müssen sie folgende Daten angeben: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift. Falls die Unterlagen an eine andere Adresse als an Ihre Wohnanschrift versandt werden sollen, geben Sie auch diese Adresse an.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann bis zum Samstag von der Wahl, 07.03.2026, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Wochen hier im Amtsblatt oder unter www.deizisau.de/wahlen.