Gemeinde Mühlhausen im Täle
73347 Mühlhausen im Täle
Aus den Rathäusern

Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung von Lichtbildern (Passfotos) ab dem 01.05.2025

Wie Sie bereits aus den Medien bestimmt mitbekommen haben, gibt es ab dem 1. Mai 2025 neue gesetzliche Vorgaben für Passbilder bei der Beantragung von...
zertifizierte Fotostudios oder Fachgeschäfte
zertifizierte Fotostudios oder FachgeschäfteFoto: Gemeinde Mühlhausen im Täle

Wie Sie bereits aus den Medien bestimmt mitbekommen haben, gibt es ab dem 1. Mai 2025 neue gesetzliche Vorgaben für Passbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis oder Reisepass). Diese Umstellung auf digitale Passbilder dient der Erhöhung der Dokumentensicherheit und soll Manipulationen – insbesondere durch sogenannte Morphing-Techniken – effektiv verhindern.
Grundsätzlich werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Ausgedruckte Papierfotos sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Erstellung eines digitalen Passbildes:

  • Fotostudio oder Fachgeschäft:

Zertifizierte Fotostudios erstellen digitale, biometrische Passbilder und übermitteln diese auf einem gesicherten elektronischen Weg zur Behörde. Sie erhalten vom Fotografen ein Bestätigungsblatt mit einem Zertifizierungscode (QR-Code). Diese Bestätigung mit dem QR-Code muss dann bei der Beantragung eines Dokumentes im Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Anschließend prüfen die Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt die Identität des Antragstellers und Fotografierten, rufen das Foto ab und übernehmen es in den entsprechenden Dokumentenantrag für die Bundesdruckerei. Nach der Verarbeitung werden die abgerufenen Daten automatisch gelöscht.
Informieren Sie sich bitte vorab, ob das ausgewählte Fotostudio bzw. Fachgeschäft an das digitale Übermittlungssystem angeschlossen ist bzw. zertifiziert ist. Hier der Link zur Seite:

  • Gemeindeverwaltung:

Derzeit steht vor Ort kein geeigneter Fotoautomat zur Verfügung.

Da zum jetzigen Zeitpunkt das neue Point-ID-Bild-Aufnahmesystem der Bundesdruckerei noch nicht an die Gemeinde Mühlhausen im Täle ausgeliefert wurde, kann dieser Service noch nicht angeboten werden. Somit wird bis zum Zeitpunkt der Lieferung und Installation des Aufnahmesystems noch ein papiergebundenes Lichtbild zur Beantragung von Ausweisen und Reisepässen akzeptiert.

ÜBERGANGSREGELUNG FÜR PAPIERLICHTBILDER

In Ausnahmefällen erlaubt eine gesetzliche Übergangsregelung weiterhin die Annahme von Papierlichtbildern. Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Das Papierfoto muss eine bestimmte Mindestauflösung aufweisen.
  • Papierbilder, die diese Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht akzeptiert werden und müssen abgelehnt werden.

Wichtig:

Die Gemeindeverwaltung übernimmt keine Gewährleistung für die Übernahmefähigkeit von mitgebrachten Papierlichtbildern!
Wir empfehlen daher dringend, ein digitales Passfoto in einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, um Probleme bei der Antragstellung zu vermeiden.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Drackenstein
Gruibingen
Hohenstadt
Mühlhausen im Täle
Wiesensteig

Kategorien

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