NUSSBAUM+
Senioren

Informationen zur Pflegeversicherung: Wussten Sie schon, dass….?

…Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 bis zu 40 Prozent der monatlichen Sachleistungen nutzen können, um, - zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 125...

…Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 bis zu 40 Prozent der monatlichen Sachleistungen nutzen können, um, - zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 125 € -, landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren, sofern der gewünschte Betrag noch nicht anderweitig für pflegerische, hauswirtschaftliche oder betreuungsbezogene Maßnahmen ausgegeben wird. Möglich ist dies durch den sogenannten Umwandlungsanspruch, der in § 45a SGB XI, dem Gesetzbuch Soziale Pflegeversicherung, festgeschrieben ist.

Zu den nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen unter anderem:

  • Betreuungsgruppen für Menschen mit und ohne Demenz,
  • Initiativen zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich,
  • Familienentlastende Dienste, z. B. bei pflegebedürftigen Kindern
  • Alltagsbegleiterinnen und -begleiter,
  • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen, sofern sie eine Anerkennung nach § 45a SGB XI haben.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Beispiel: Frau X hat Pflegegrad 2. Sie erhält Alltagsbegleitung durch einen Dienst, dessen Tätigkeit aufgrund seiner landesrechtlichen Anerkennung über den Entlastungsbetrag erstattet werden kann. Die 125 Euro reichen allerdings nur für ca. 3 Stunden im Monat, was ihr nicht ausreicht. Sie informiert ihre Pflegekasse darüber, dass sie den Umwandlungsanspruch geltend machen will. Frau X kann nun bis zu 40 Prozent des in Pflegegrad 2 vorgesehenen Leistungsbetrags von monatlich 761 Euro – also einen Betrag in Höhe von 304,40 Euro – zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 125 Euro für diese Alltagsbegleitung nutzen.

Der umgewandelte Betrag wird im Rahmen der Kombinationsleistung so behandelt, als hätte Frau X für 304,40 Euro ambulante Pflegesachleistungen bezogen. Damit reduziert sich das anteilige Pflegegeld, aber es verbleiben ihr noch 60 Prozent des monatlichen Pflegegeldbetrags von 332 Euro, nämlich 199,20 Euro. Über den Umwandlungsvorgang lassen sich auch mehrere Angebote gleichzeitig finanzieren, z. B. der Besuch einer Betreuungsgruppe und die Tätigkeit eines hauswirtschaftlichen Dienstes.

Für weitere Informationen:

Claudia Kitsch-Derin, Pflegestützpunkt Landkreis Tübingen / Standort Rottenburg,

Tel. 07472-9881812, E-Mail: psp-rottenburg@kreis-tuebingen.de

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirrlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Hirrlingen

Kategorien

Panorama
Senioren
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto