… der Entlastungsbetrag, der allen Versicherten ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, bereits seit Dezember 2024 auch für sogenannte Einzelhelfer und Einzelhelferinnen eingesetzt werden kann? Dies können ehrenamtliche Unterstützer aus der Nachbarschaft oder dem Freundes- und Bekanntenkreis sein, die einen pflegebedürftigen Menschen im Alltag unterstützen, indem sie z.B. Einkäufe übernehmen, zu Ärzten und Therapeuten begleiten, gemeinsam Spaziergänge unternehmen, im Haushalt helfen usw.
Einzelhelferin oder Einzelhelfer kann sein, wer
Der Entlastungsbetrag, der sich ab Januar 2025 auf 131 € monatlich erhöht, kann mit Hilfe eines relativ unbürokratischen Verfahrens für die erbrachten Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Ermöglicht wird dies durch eine kürzlich in Kraft getretene Reform der Unterstützungsangebote-Verordnung. Die Reform soll dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales Baden-Württemberg, bei den Pflegekassen und bei den örtlichen Beratungsstellen.