Pflegestützpunkt Tübingen
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Senioren

Informationen zur Pflegeversicherung: Wussten Sie schon, dass ...?

… der Entlastungsbetrag, der allen Versicherten ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, bereits seit Dezember 2024 auch für sogenannte Einzelhelfer und...

… der Entlastungsbetrag, der allen Versicherten ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, bereits seit Dezember 2024 auch für sogenannte Einzelhelfer und Einzelhelferinnen eingesetzt werden kann? Dies können ehrenamtliche Unterstützer aus der Nachbarschaft oder dem Freundes- und Bekanntenkreis sein, die einen pflegebedürftigen Menschen im Alltag unterstützen, indem sie z.B. Einkäufe übernehmen, zu Ärzten und Therapeuten begleiten, gemeinsam Spaziergänge unternehmen, im Haushalt helfen usw.

Einzelhelferin oder Einzelhelfer kann sein, wer

  • mindestens 17 Jahre alt ist
  • die Unterstützung ehrenamtlich (d.h. gegen eine Aufwandsentschädigung von maximal 3000 € im Jahr) übernimmt und nicht mehr als 2 Personen zeitgleich unterstützt
  • nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist
  • nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt
  • nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftigen Personen tätig ist

Der Entlastungsbetrag, der sich ab Januar 2025 auf 131 € monatlich erhöht, kann mit Hilfe eines relativ unbürokratischen Verfahrens für die erbrachten Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Ermöglicht wird dies durch eine kürzlich in Kraft getretene Reform der Unterstützungsangebote-Verordnung. Die Reform soll dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales Baden-Württemberg, bei den Pflegekassen und bei den örtlichen Beratungsstellen.

Seitz Theresa, Pflegestützpunkt Landkreis Tübingen/Standort Mössingen, Außenstelle Härten/Kirchentellinsfurt, Tel. 0171/5693151, t.seitz@kreis-tuebingen.de

Erscheinung
Der Gemeindebote Kusterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
Der Gemeindebote Kusterdingen
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