Aus den Rathäusern

Informationen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025

Antragstellung auf elektronischem Weg Sie können auch über unsere Homepage www.dettenheim.de die Beantragung der Briefwahlunterlagen, mittels eines...

Antragstellung auf elektronischem Weg

Sie können auch über unsere Homepage www.dettenheim.de die Beantragung der Briefwahlunterlagen, mittels eines elektronischen Formulars oder auch per E-Mail an ordnungsamt@dettenheim.de vornehmen.

Um die Zuordnung und Identifikation zu erleichtern, werden Sie außerdem gebeten, die Wahlbezirks-Nr. und die Wählerverzeichnis-Nr. anzugeben. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Eine fernmündliche Antragsstellung oder per SMS lässt der Gesetzgeber allerdings nicht zu.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ist im Rathaus Liedolsheim, Bächlestr. 33, EG, Zimmer 118/119, erhältlich bzw. wird Ihnen auf Antrag zugesandt.

Für den Fall, dass die Briefwahlunterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift, sondern beispielsweise an Ihre Urlaubs- oder Auslandsanschrift verschickt werden sollen, teilen Sie uns diese Anschrift bei der Beantragung unbedingt mit.

Da die Fristen zur Briefwahl dieses Mal sehr knapp bemessen sind, bedenken Sie bitte, dass wir auf die Postlaufwege- und Zeiten im Ausland keinen Einfluss haben und unter Umständen mit wesentlich längeren Zeiträumen für den Brieftransport gerechnet werden muss. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen ins Ausland wird per Luftpost erfolgen.

Die Wahlbriefe können sofort abgegeben werden, müssen jedoch bis spätestens Sonntag, den 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, im Briefkasten des Rathauses Liedolsheim, Bächlestr. 33, 76706 Dettenheim, eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

Besonderheiten bei der Briefwahl

aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen

Die Bundeswahlleitung hat uns mitgeteilt, dass im Falle vorgezogener Neuwahlen voraussichtlich nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen wird. Mit der Lieferung der Stimmzettel wird nach derzeitigem Stand ab Ende der ersten Kalenderwoche im Februar 2025 gerechnet.

Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig abgegeben wird, weisen wir darauf hin, dass Sie die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort abholen und Ihre Stimme dort abgeben können. Angesichts der kurzen Frist und möglicher Verzögerungen beim Postversand empfehlen wir, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.

Hinweis für die Beförderung der Wahlbriefe

durch ein Postunternehmen

Die Wahlbriefe werden von der Deutschen Post AG befördert. Die dort eingelieferten Wahlbriefe werden für Sie als Wähler kostenlos befördert. Das Bundesministerium des Innern hat mit der Deutschen Post AG einen Vertrag über die Entgegennahme, Beförderung und Zustellung der amtlichen Wahlbriefe abgeschlossen, in den auch die Zustellung am Wahlsonntag einbezogen ist.

Sie sollten Ihren Wahlbrief so rechtzeitig bei der Postfiliale aufgeben oder dafür Sorge tragen, dass dieser am Wahlsonntag noch vor 18:00 Uhr dem Wahlamt zugeht.

Auskünfte zur Briefwahl erteilen Ihnen die Mitarbeiter

des Ordnungsamts:

Herr Schurr, Tel. 07247 931-118

Frau Bruckschen, Tel. 07247 931-119

Ihr Team vom Wahlamt

Erscheinung
Dettenheimer Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025
von Gemeinde Dettenheim
24.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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