Versand der Wahlbenachrichtigungen
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Bürgermeisterwahl am 12. Oktober 2025 erfolgt ab 15. September 2025. Bis zum 21. September 2025 sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Ab wann können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann die Erteilung eines Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen schriftlich, elektronisch oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen erst versenden können, wenn uns die Stimmzettel vorliegen. Da diese erst nach der Kandidatenfeststellung durch den Gemeindewahlausschuss (Dienstag, 16. September 2025) in Druck gehen können, liegen uns diese voraussichtlich erst in KW 39 vor.
Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Briefwahlunterlagen können persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Oberstenfeld, schriftlich durch Zusenden des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder elektronisch beantragt werden.
Um die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, finden Sie ab nächster Woche auf der Startseite unserer Homepage (http://www.oberstenfeld.de) einen entsprechenden Link. Hier tragen Sie die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch ganz einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@oberstenfeld.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.