Grundschulkinder haben ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung an fünf Tagen in der Woche.
Dieser Rechtsanspruch besteht zunächst für die erste Klassenstufe und wächst in jedem Schuljahr um eine weitere Klassenstufe, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen in Wendlingen am Neckar einen bundesgesetzlich eingeführten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.
Über diesen Rechtsanspruch, die Möglichkeiten mit entsprechenden Stundenumfängen und der möglichen Unterrichts-/Tagesgestaltung einer Ganztagsgrundschule möchten die Stadtverwaltung und die Schulleitungen der Gartenschule und der Ludwig-Uhland-Schule informieren. Zu dieser Informationsveranstaltung am
Mittwoch, 6. November, um 18 Uhr, Großer Saal des Treffpunkts Stadtmitte
wird herzlich eingeladen,
Die Schulleitungen der Grundschulen in Wendlingen am Neckar und die Stadtverwaltung stehen für Fragen zur Verfügung.