Termin: 9. und 15. April 2025
Die Pflicht zur Lebensmittelkennzeichnung und speziell zur Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen in der Gastronomie gilt bereits seit 10 Jahren. Dennoch stellt diese Pflicht betroffene Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist die richtige Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen für Betroffene von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten von großer Bedeutung. Die richtige Kennzeichnung und die Schulung des Personals sind somit auch für Unternehmen sehr bedeutsam, um Risiken zu minimieren.
Fragen rund um die Umsetzung der Anzeigepflicht werden in unserer Informationsveranstaltung praxisnah behandelt, damit Sie Ihren Informationspflichten in Ihrem Unternehmen nachkommen können. Für Ihre Fragen steht ein kompetenter Referent aus der Lebensmittelüberwachung zur Verfügung.
Die Veranstaltung richtet sich an IHK-Mitgliedsunternehmen aus der Region Stuttgart, die im gastronomischen Bereich tätig sind und Speisen und Getränke zum direkten Verzehr anbieten. Die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln wird in dieser Veranstaltung nicht behandelt.
Die Informationsveranstaltung findet jeweils am 9. und 15. April 2025 von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr im IHK-Haus, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart statt. Die Teilnahme kostet 30 Euro. Anmeldungen sind auf der Veranstaltungsseite der IHK Region Stuttgart unter dem Stichwort „Lebensmittelkennzeichnung“ möglich.