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Informationsveranstaltung zum interkommunalen Windpark Rammert am 24. Februar 2026

Auf dem Tübinger Gemeindegebiet soll Windenergie genutzt werden, um klimafreundlich und lokal Strom zu erzeugen. Dies hat der Gemeinderat der Universitätsstadt...

Auf dem Tübinger Gemeindegebiet soll Windenergie genutzt werden, um klimafreundlich und lokal Strom zu erzeugen. Dies hat der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen Anfang 2021 beschlossen. Mit der Verabschiedung des Teilplans Windenergie durch den Regionalverband Neckar-Alb im Januar 2026 steht nun fest, dass Windkraftanlagen auf Tübinger Gemarkung ausschließlich im Bereich des Rammerts realisiert werden können. Alle anderen vom Gemeinderat zuvor beschlossenen Suchräume sind entfallen.

In einer Informationsveranstaltung stellen die Stadtverwaltung Tübingen und die Stadtwerke Tübingen (swt) den aktuellen Stand der Planungen vor und bieten Raum für Fragen und Diskussionen. Die Veranstaltung findet statt

am Dienstag, 24. Februar 2026, 18 Uhr,

in der Rammerthalle, Bronnackerstraße 15, Tübingen-Weilheim.

Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Oberbürgermeister Boris Palmer erläutert zunächst die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des interkommunalen Windparks sowie dessen Einbindung in das städtische Klimaschutzprogramm. Anschließend stellen Hanno Brühl, Prokurist und Bereichsleiter Energie und Innovation bei den Stadtwerken Tübingen, und Julian Klett, Abteilungsleiter Erneuerbare Energien, die Planungen und die zentralen Ergebnisse der Fachgutachten vor. Im Anschluss besteht ausführlich Gelegenheit, Fragen zu stellen und unterschiedliche Aspekte – insbesondere zu Umwelt, Natur und Nachbarschaft – zu erörtern.

Für das ausgewiesene Windkraft-Vorranggebiet im Rammert haben die Stadtwerke Tübingen beim Landratsamt Tübingen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von 13 Windenergieanlagen beantragt. Im Zuge des Verfahrens wurden umfangreiche Fachgutachten erstellt. Diese befassen sich unter anderem mit möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, den Arten- und Waldschutz sowie mit Fragen des Schall- und Schattenwurfs und den Belangen der angrenzenden Ortschaften. www.tuebingen.de/klimaneutral2030

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Ausgabe 07/2026
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