Der Diözesanrat empfahl dem Bischof nach intensiver Beratung und Diskussion, aus aktuell 1.020 rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden 50 bis 80 Raumschaften (= Kirchengemeinden) zu bilden. Dies soll Verwaltungsaufgaben reduzieren sowie dem kirchlichen Leben vor Ort finanziell und personell mehr Freiräume ermöglichen und es langfristig sichern.
Für die aktuell 21 katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Freudenstadt bedeutet dies eine Entscheidung, zu welcher Kirchengemeinde sie künftig gehören werden. Die Kirchengemeinden werden als Kirchorte erhalten bleiben, aber nicht mehr als rechtlich selbstständige Gemeinden.
Die Mitglieder der Steuerungsgruppe für diesen Prozess im Dekanat (Dekan Anton Bock, Dekanatsreferentin Elisabeth Wütz, Michael Zörner, Gewählter Vorsitzender des Dekanatsrats, und Hubert Würth, Leiter des Verwaltungszentrums) informieren am Donnerstag, 26. Februar 2026, um 20:00 Uhr im Gemeindezentrum Grünmettstetten im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses alle Kirchengemeinderäte und Interessierte aus den Kirchengemeinden über den Prozess und die aktuellen Möglichkeiten.
Am 18.4.2026 ist dann ein größeres Treffen mit allen Gewählten Vorsitzenden der Kirchengemeinden, dem Dekanatsrat und den hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter:innen im Dekanates geplant. Auf Ebene der Seelsorgeeinheiten und Kirchengemeinden wird beraten und von jeder Kirchengemeinde wird dann ein Votum abgegeben, wie die neuen Raumschaften aussehen könnten. Anfang Mai geben dann die Kirchengemeinden einen ersten Vorschlag ab, wohin sie künftig gehören wollen.