Erforderliche Absperrmaßnahmen
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Anwohner, die durch verkehrstechnisch erforderliche Absperrmaßnahmen kurzfristig ihr Grundstück nicht erreichen können, um Verständnis.
Die Ordner sind angewiesen, Ihnen die Durchfahrt zu gewähren, solange es die Sicherheit aller erlaubt.
Für Notfälle (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) ist die Zufahrt jederzeit gegeben.
Änderung Innerorts-Busverkehr L155 am Faschingsdienstag
Wegen verschiedener Straßensperrungen anlässlich des Faschingsumzuges kommt es am Faschingsdienstag zu Änderungen im Busverkehr. Einige Haltestellen können nicht angefahren werden.
Bitte informieren Sie sich am Aushang an den Haltestellen.
Faschingsfähnchen werden aufgehängt
Wir bitten die Bevölkerung den Bauhofmitarbeitern im Bereich des Umzugsweges die Aufhängung der Faschingsfähnchen zu genehmigen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Straßensperrungen und Anordnung von Halteverboten anlässlich des Faschingsumzuges
Die Stuttgarter Straße und die Kinderschulstraße sind wegen des Straßenfestes bis in die Abendstunden voll gesperrt. Die Umleitungen erfolgen innerörtlich. Die Stuttgarter Straße wird über die Zwerstraße/ Nelkenstraße/ Ettlinger Straße umgeleitet. Aus diesem Grund wird in der Zwerstraße und Nelkenstraße beidseitig absolutes Halteverbot angeordnet. In den Aufstellungsstraßen (Wiesenstraße, Im Reh, Talstraße), Kinderschulstraße, Gartenstraße, St. Wendelin Straße und in der Friedenstraße wird ebenfalls ein beidseitiges Halteverbot angeordnet.
Geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.