Vereine, Träger oder Unternehmen, die Angebote in der Pflege anbieten, können ihre Dienstleistungen bei der Pflegekasse abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie anerkannt sind. Beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis kann diese Anerkennung beantragt werden, bei der sogenannten Anerkennungsstelle für Unterstützungsangebote.
Zuständig sind Viola Schumpp und Susanne Storz im Sachgebiet Hilfe zur Pflege. „Unser Ziel ist es, qualitativ hochwertige Unterstützungsangebote in der Region zu sichern. Seitdem die Anerkennungsstelle eingerichtet wurde, konnten bereits mehrere Anbieter erfolgreich anerkannt werden“, berichten beide. Zu den bereits anerkannten Leistungen zählen beispielsweise Betreuungsgruppen und häusliche Betreuungsdienste. „Durch die Anerkennung solcher Angebote können die Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung verwenden. Neu ist, dass dieser Betrag ab 1. Januar 2025 von 125 auf 131 Euro im Monat erhöht wird“, erklären Viola Schumpp und Susanne Storz.
Infos zur Anerkennung von Dienstleistungen in der Pflege gibt es unter Telefon: 07721 913-7249 oder E-Mail: UstA@lrasbk.de.