Stadtverwaltung Rastatt
76437 Rastatt
Wichtige Fragen werden beantwortet

Infos zur (Teil-)Wiederholungswahl in Rastatts Ortsteilen

Nachdem die Kommunalwahl in den Ortsteilen Rastatts für ungültig erklärt wurde, darf am 20. Oktober 2024, erneut gewählt werden. Was ist zu beachten?
Am 20. Oktober 2024 dürfen die Bürger von Rastatts Ortsteilen erneut zur Wahlurne schreiten.
Am 20. Oktober 2024 dürfen die Bürger von Rastatts Ortsteilen erneut zur Wahlurne schreiten.Foto: mk/LM-Archiv

Am Sonntag, 20. Oktober 2024, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus Wintersdorf, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Niederbühl/Förch erneut aufgerufen, ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag, den Gemeinderat sowie den jeweiligen Ortschaftsrat zu wählen. Gewählt werden kann im Wahllokal des Wahlbezirks am Wahltag oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort unter anderem online unter www.rastatt.de angefordert werden.

Die (Teil-)Wiederholungswahlen sind notwendig, da die vorangegangenen Wahlen zum Kreistag, Gemeinderat und jeweiligen Ortschaftsrat in den Ortsteilen durch die zuständige Kommunalaufsicht, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, für ungültig erklärt wurde.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind all jene aus den Ortsteilen, die bereits beim eigentlichen Wahltermin am 9. Juni wahlberechtigt waren. Aber: Ausnahmen gelten für Bürger, die zwischenzeitlich umgezogen sind. Wer etwa innerhalb des Landkreises umgezogen ist, aber nicht mehr in der Stadt Rastatt gemeldet ist, darf nur noch den Kreistag wählen. Ähnliches gilt für Bürger, die aus einem Ortsteil weggezogen sind, aber noch in Rastatt leben. Sie dürfen an der Kreistagswahl und an der Gemeinderatswahl teilnehmen, nicht aber mehr an der Ortschaftsratswahl. Gleiches gilt für Personen, die in einen anderen Ortsteil gezogen sind.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Der Versand hat bereits begonnen.

Kann ich mit den Stimmzetteln und den Briefwahlunterlagen vom 9. Juni erneut wählen?

Nein. Für die Wiederholungswahl am 20. Oktober gibt es neue Stimmzettel. Auch die Briefwahlunterlagen müssen neu beantragt werden.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Die einfachste Antragsmöglichkeit ist die Nutzung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder auch der Online-Antrag. Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder per E-Mail beim Bürgerbüro oder einer der Ortsverwaltungen beantragt werden. Anzugeben ist dabei stets der Familienname, der/die Vorname/n, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Bei schriftlicher Beantragung kann auch der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Briefwahlunterlagen können auch persönlich noch bis spätestens Freitag, 18. Oktober 2024, 18 Uhr, persönlich beim Bürgerbüro beantragt werden. Ansonsten zu folgenden Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 7.30 bis 16 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 18 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr (samstags ist mit längeren Wartezeiten im Bürgerbüro zu rechnen). Auch in den Ortsverwaltungen können die Unterlagen zu deren üblichen Öffnungszeiten persönlich beantragt werden. Bei persönlichen Anträgen im Bürgerbüro und in den Ortsverwaltungen können die Unterlagen sofort mitgenommen oder die Wahl auch gleich vor Ort durchgeführt werden.

Bis wann müssen die Wahlbriefe abgegeben werden?

Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 20. Oktober, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Rastatt, Marktplatz 1, 76437 Rastatt, eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, frühzeitig sowohl die Briefwahlunterlagen zu beantragen als auch diese wieder ans Bürgerbüro oder eine der Ortsverwaltungen zurückzuschicken oder abzugeben.

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von red/Quelle: pm
04.09.2024
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