Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2025 den Bebauungsplan „Friesenweg“, Breitenholz nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i. V. m. § 4 GemO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Der ca. 0,44 ha große Geltungsbereich umfasst vollständig die Flst. 110/8, 144, 142/1, 142/2 sowie teilweise die Flst. 114/2 und 144/1. Das Plangebiet wird im Norden durch das mit einem Wohnhaus und Schuppen bebaute Grundstück 141/1 sowie das umzäunte unbebaute Grundstück 141/1 begrenzt. Im Osten grenzt der innerhalb des Geltungsbereichs liegende Schotterweg auf Flst. 114/2 an die landwirtschaftlichen Grundstücke 137/1, 137/2, 137/3, 138/1, 138/2, 139/2, 140/1 und 140/2 an. Im Süden liegt die geplante Bebauung gegenüber von einer Pferdeweide und einem Betriebsgebäude auf Flst. 2367 sowie einem Gebäude auf Flst. 2367/1. Im Westen liegt das Plangebiet an der Kreuzung von K 6916 (Walterstraße) mit Rappenbergstraße und dem Friesenweg.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 25.03.2025.
Der Bebauungsplan „Friesenweg“, Breitenholz und die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann in Plan und Text einschließlich Örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO BW, der Begründung, dem Umweltbericht mit Bestands- und Maßnahmenplan, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), dem Protokoll zur Gebäudekontrolle des Schuppengebäudes, dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG, dem Sachverständigengutachten zu den Geruchsimmissionen, der Schalltechnischen Untersuchung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB im Rathaus in Ammerbuch-Entringen, im Vorraum des Bürgerbüros, Kirchstr. 6, 72119 Ammerbuch, werktags während der üblichen Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr,
Donnerstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin bei der Gemeindeverwaltung. Das Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird ebenfalls ausgelegt. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann der in Kraft getretene Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ammerbuch (www.ammerbuch.de) eingesehen werden.
Hinweise:
Folgende Verletzungen sind gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans unter Darlegung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Ammerbuch geltend gemacht worden sind:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB in der derzeit geltenden Fassung über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Ammerbuch, 28.05.2025
gez. Christel Halm, Bürgermeisterin