Aus den Rathäusern

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 254 „Steinfeldstraße-Mörikeweg-Uhlandweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 20.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan mit Örtlicher Bauvorschrift Nr. 254 „Steinfeldstraße-Mörikeweg-Uhlandweg“...
Foto: IB Wahl

Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 20.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan mit Örtlicher Bauvorschrift Nr. 254 „Steinfeldstraße-Mörikeweg-Uhlandweg“ als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft.

Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans gestrichelt umrandet. Der Geltungsbereich umfasst alle Grundstücke, die im Gebiet östlich der Steinfeldstraße, sowie entlang von Mörikeweg und Uhlandweg liegen; die Grundstücke August-Lämmle-Straße 6 bis 10 liegen ebenfalls im Geltungsbereich.

Ziel der Planung:

Gemäß § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch haben die Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ziel der Bebauungsplanung ist im Wesentlichen die Aktualisierung des 75 Jahre alten, bisher im Plangebiet geltenden Bebauungsplans. Auch die Bebauungsplanänderung aus dem Jahr 2017 für die auf der Nordseite des Uhlandwegs gelegenen Grundstücke ist betroffen. Dabei wird die Bauleitplanung an die Raumordnung angepasst, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gesichert, das Orts- und Landschaftsbilds gestaltet, jeweils unter Beachtung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Satzungstexte:

I.

GEMEINDE URBACH

Rems-Murr-Kreis

Aufgrund § 10 Baugesetzbuch vom 27.03.2020 (BGBl. I Seite 587), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) hat der Gemeinderat der Gemeinde Urbach am 20.05.2025 folgende Satzung beschlossen.

Satzung über die

Aufstellung des Bebauungsplans

Nr. 254 „Steinfeldstraße-Mörikeweg-Uhlandweg

§ 1 räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans gestrichelt umrandet. Er umfasst alle Grundstücke, die im Gebiet östlich der Steinfeldstraße, sowie entlang von Mörikeweg und Uhlandweg liegen; die Grundstücke August-Lämmle-Straße 6 bis 10 liegen ebenfalls im Geltungsbereich.

§ 2 Festsetzungen

Die planungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus den zeichnerischen Festsetzungen vom 10.01./04.04.2025 und den textlichen Festsetzungen vom 10.01./04.04.2025, aufgestellt vom Planungs- und Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen. Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 10.01./04.04.2025 beigefügt, die Planungs- und Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen aus Schorndorf aufgestellt wurde.

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

Ausgefertigt: Urbach, 21.05.2025

Martina Fehrlen

Bürgermeisterin

II.

GEMEINDE URBACH

Rems-Murr-Kreis

Aufgrund § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juni 2023 (GBl. S. 170), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) hat der Gemeinderat der Gemeinde Urbach am 20.05.2025 folgende Satzung beschlossen.

Satzung über die

örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan

Nr. 254 „Steinfeldstraße-Mörikeweg-Uhlandweg“

§ 1 räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans gestrichelt umrandet. Er umfasst alle Grundstücke, die im Gebiet östlich der Steinfeldstraße, sowie entlang von Mörikeweg und Uhlandweg liegen; die Grundstücke August-Lämmle-Straße 6 bis 10 liegen ebenfalls im Geltungsbereich.

§ 2 örtliche Bauvorschriften

Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus den zeichnerischen Festsetzungen vom 10.01./04.04.2025 und den textlichen Festsetzungen vom 10.01./04.04.2025, aufgestellt vom Planungs- und Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen. Dem Bebauungsplan wird die Begründung vom 10.01./04.04.2025 beigefügt, die Planungs- und Ingenieurbüro Wahl aus Göggingen aus Schorndorf aufgestellt wurde.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer dieser Satzung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Gem. § 75 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 LBO können Verstöße mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

Ausgefertigt: Urbach, 21.05.2025

Martina Fehrlen

Bürgermeisterin

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Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Urbach
28.05.2025
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