Wie begrenze ich meinen Ausfall und schütze mich vor einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter?
Die Insolvenz eines Vertragspartners hat oft weitreichende Folgen. Die Konsequenzen reichen von Forderungsausfällen des Kunden oder Mieters, über eine Gefährdung der Produktion des (alleinigen) Lieferanten bis hin zu dem möglichen Verlust des Versicherungsschutzes bei Warenkreditversicherungen. Vielfach stellen Gläubiger die Weichen im Vorfeld einer Insolvenz falsch – aus Unkenntnis der Rechtslage!
Neben dem Ausfallrisiko besteht zusätzlich die Gefahr, dass Gläubiger bereits erhaltene Zahlungen oder Sicherheiten auch noch nach Monaten oder gar Jahren an einen späteren Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung herausgeben müssen.
Die Veranstaltung soll sensibilisieren und praxisnah darüber informieren, wie sich der Ausfall durch eine effektive Durchsetzung von Sicherungsrechten nennenswert reduzieren lässt und das Risiko einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter gesenkt werden kann.
Der Termin für diese Informationsveranstaltung ist der 18. November 2025 von 16:00 bis 19:00 Uhr in der IHK-Bezirkskammer Rems-Murr, Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen. Der Preis pro Teilnehmer beträgt 60,- Euro. Anmeldungen sind bis zum 14. November möglich unter:
Insolvenzrecht: Was tun bei Krise und Insolvenz des Vertragspartners?
Referent ist Dr. jur. Michael Frühmorgen, Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart.


