Die Stadt Reutlingen und die Gemeinde Gomaringen haben beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Projektentwickler zur Entwicklung, dem Bau und ggfs. späteren Betrieb eines Windparks auf kommunalen Liegenschaften auszuwählen.
Dieses Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht nach UVGO, VOF oder VOL. Hierauf sei explizit hingewiesen.
Bei der ausgeschriebenen Fläche handelt sich um das westlich gelegene Teilgebiet des Windvorranggebietes RT-TÜ-01, das auf den Gemarkungen der Stadt Reutlingen und der Gemeinde Gomaringen liegt (vgl. Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Neckar-Alb; Anhang II Strategische Umweltprüfung, S.127f.).
Die Angebotsfrist zur Einreichung von Angeboten endet am 14. Februar 2025, 15:00 Uhr. Die Angebote sind im versiegelten Umschlag zu senden an:
Stadt Reutlingen
z. Hd. Herr Sebastian Geiger
Marktplatz 22
72764 Reutlingen
Entscheidend ist der Posteingangsstempel der Stadt Reutlingen.
Die anbietenden Projektentwickler werden gebeten, zusätzlich zu den schriftlichen Angebotsunterlagen eine digitale Angebotsversion mit allen Angebotsunterlagen und Karten einzureichen.
Die zur Angebotseinreichung notwendigen Unterlagen können bei der Stadt Reutlingen (Herr Sebastian Geiger, 07121 303-2426, sebastian.geiger@reutlingen.de) unverbindlich und kostenlos angefordert werden.