Das Land Baden-Württemberg stellt erneut 150.000 Euro Investitionsförderung für "Toiletten für alle in Baden-Württemberg" zur Verfügung. Die Konditionen sind unverändert: es kann ein Zuschuss von 90 Prozent, max. 12.000 Euro beantragt werden für die erforderliche Zusatzausstattung, beispielsweise Liege, Lifter, Windeleimer.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Kreise, öffentlich-rechtliche oder private Organisationen, Vereine und Träger von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Messen, Freizeitparks, Einkaufszentren, Sportstätten und Touristeninformationen.
Anträge können für die erste Fördertranche bis zum 15. September 2025 und für die zweite Fördertranche bis zum 15. November 2025 gestellt werden.
Den Förderaufruf und die Antragsformulare finden Sie unter sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. ist erneut mit der Beratung, Begleitung und Prüfung beauftragt. Der Verband beantwortet alle Fragen rund um das Thema "Toilette für alle".