Michael Uibel, Vorsitzender des Büchenbronner Roten Kreuzes, ist auch Konventionsbeauftragter des DRK-Kreisverbandes Pforzheim-Enzkreis und verfolgt mit Interesse neueste Meldungen zum Thema „Humanitäres Völkerrecht“. Eine aktuelle Meldung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) mit Sitz in Genf ist für den überzeugten Rotkreuzler erschreckend: Ende März wurde trotz einer klaren Kennzeichnung sowie eindeutiger Informationen an alle kriegsführenden Parteien in Rafah im Gazastreifen ein Büro des IKRK durch einen Sprengkörper beschädigt. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, allerdings hat dieser Vorfall direkte Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit des IKRK. Das IKRK verurteilt diesen Angriff auf seine Einrichtungen auf das Schärfste.
Die Eskalation der Kämpfe in Gaza in der vergangenen Woche hat erhebliche humanitäre Folgen – Hunderte Zivilisten wurden getötet, von denen einige immer noch unter den Trümmern verschüttet sind, während andere nicht geborgen werden konnten und zurückgelassen werden mussten. Neue Evakuierungsbefehle und intensive Kampfhandlungen zwingen die Menschen in die Flucht, ohne jedoch genau zu wissen, welche Gebiete als sicher gelten; viele Menschen können nirgendwo anders hin. Viele sahen sich gezwungen, ihre Zelte und Habseligkeiten zurückzulassen. Zudem gehen die Vorräte an Nahrungsmitteln und sauberem Trinkwasser zurück. Medizinische Einrichtungen, darunter das Feldlazarett des Roten Kreuzes in Rafah, versorgen mittlerweile die unzähligen Verletzten.
Das Wiederaufflammen der Kämpfe und der Gewalt führt auf allen Seiten zu einem Verlust jeglicher Hoffnung. Vor Kurzem ist der Kontakt mit den Rettungssanitätern der Palästinensischen Rothalbmondgesellschaft abgebrochen und ihr Verbleib ist weiterhin ungewiss. Außerdem wurden humanitäre Helfer in Gaza getötet bzw. verletzt.
Das humanitäre Völkerrecht verlangt den spezifischen Schutz von humanitärem und medizinischem Personal, medizinischen Einrichtungen und Objekten, die für humanitäre Einsätze genutzt werden. Dieser Personenkreis und diese Objekte müssen für eine kontinuierliche Versorgung unter allen Umständen respektiert und geschützt werden. Sie dürfen niemals angegriffen werden. Die Parteien müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihre Sicherheit zu gewährleisten, indem sie den Waffenträgern klare und strenge Anweisungen geben.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine neutrale, unparteiische und unabhängige Organisation mit einem ausschließlich humanitären Auftrag, der in den Genfer Abkommen von 1949 verankert ist. Es hilft Menschen auf der ganzen Welt, die von bewaffneten Konflikten und anderen Formen von Gewalt betroffen sind, und es bemüht sich nach Kräften, ihr Leben und ihre Würde zu schützen und ihre Leiden zu lindern. Dies geschieht häufig an der Seite seiner Rotkreuz- und Rothalbmondpartner.