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Ist der beschleunigte Ausbau der Windkraft verfassungswidrig?

Dazu äußerte sich der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg. Ein Interview gab er bei Plusminus...
Froschlaich in einem kleinen Gewässer an einem geplanten Windkraft-Standort (laut Infobroschüre), März 2026Foto: Dr. R. Kraft

Dazu äußerte sich der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg. Ein Interview gab er bei Plusminus (ARD) vom 22.04.26. Seine ausführliche Stellungnahme erschien am 29.04.26 in Cicero-Online. Nach Boehme-Neßlers Auffassung geraten zentrale Prinzipien des Rechtsstaats in Gefahr, wenn nicht verschiedene Interessen sorgfältig abgewogen werden. Ex-Klimaminister Habeck hat mit seinem „Osterpaket“ von 2022 den Ausbau der Windkraft und Solaranlagen beschleunigt. Per gesetzlicher Definition liegen erneuerbare Energien jetzt im „überragenden öffentlichen Interesse“ und dienen „der öffentlichen Sicherheit“. Bis Deutschland „klimaneutral“ ist, gelten sie jetzt als „vorrangiger Belang“. Was bedeutet das in der Praxis? Während vorher Schutzgüter wie Energieversorgung, Eigentum, Naturschutz, Denkmalschutz, Artenschutz, Gewässerschutz, Naturschutz und Tierschutz miteinander und gegeneinander abgewogen werden mussten, setzen sich jetzt die Erneuerbaren Energien immer durch. Denn sie sind ja laut dem Habeck’schen Gesetz im „überragenden Interesse“ und müssen als „vorrangiger Belang“ behandelt werden. WKA sind oft brisante Konfliktherde. Denn sie beeinträchtigen das Landschaftsbild, die Lebensqualität der Anwohner; sie gefährden den Tourismus, Tierarten, Gewässer, Naturschutzgebiete und Ökosysteme. Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ordnet dem Klimaschutz alles unter. Das Grundgesetz ist aber eine abwägende Verfassung. Es akzeptiert nur Entscheidungen, wenn sie nach einer sorgfältigen Abwägung zustande kommen. Das ist der Unterschied zur Willkür. Das Grundgesetz verlangt vom Staat, dass er „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ schützt. Klimapolitik ist seine Pflicht, aber das ist kein Freibrief für den hemmungslosen Ausbau von Windparks und Solaranlagen. Der Rechtswissenschaftler ist der Meinung, dass die Politik das EEG so ändern soll, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sonst stehen alle Genehmigungen für WKA und Solarparks juristisch auf tönernen Füßen. Das Bundesverfassungsgericht könnte das Gesetz für verfassungswidrig erklären. WKA und Solarparks hätten somit keine rechtliche Grundlage mehr.

Termine:

Mitgliederversammlung: Mittwoch, 20.05.26 um 19.30 Uhr im „Neuen Ludwigstal“.

Nächstes Monatstreffen: Donnerstag, 11.06.26 um 19.30 Uhr im „Neuen Ludwigstal“. Interessierte sind herzlich willkommen.

Kontakt: karin.reinhard12@gmail.com

Spendenkonto: DE96 6709 2300 0033 3033 27

Weitere Infos: gegenwind-bergstrasse.de

Dr. R. Kraft

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Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Ausgabe 21/2026
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