Es ist keine Verlängerung der Gültigkeitsdauer möglich!
Immer wieder stellen Urlauber unmittelbar vor der Abreise fest, dass ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind. Da eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Ausweispapieren rechtlich nicht mehr zulässig ist, reicht es in vielen Fällen dann nicht mehr, rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen. Bitte warten Sie nicht bis zur letzten Sekunde mit der Beantragung, da die Bearbeitung für einen neuen Reisepass oder Ausweis bis zu sechs Wochen dauern kann.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausgestellt werden. Ein vorläufiges Ausweisdokument ist jedoch nicht für alle Reisen ausreichend. Wenn Sie Fragen zu Einreisebestimmungen in bestimmte Länder haben, informieren Sie sich im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder im Reisebüro.
Den Antrag stellen Sie persönlich im Bürgerbüro, da eine Unterschrift und Fingerabdrücke nötig sind. Halten Sie auch Größe und Augenfarbe bereit. Legen Sie bitte die bisherigen Ausweisdokumente, bei Erstantrag die Geburtsurkunde des Kindes vor.
Personalausweis
Reisepass
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro, Tel. 9624-61 oder 9624-62.