Stadtverwaltung Dornhan
72175 Dornhan
Aus den Rathäusern

Ist Ihre Hausnummer sichtbar?

Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich...

Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich finden zu können. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten.

In der Polizeiverordnung der Stadt Dornhan ist dies wie folgt geregelt:

"§ 20
Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen.
Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist."

Wir bitten darum, dies zu beachten. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Dornhan
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025

Orte

Dornhan

Kategorien

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