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Jagdgenossenschaft Breitenberg/Oberkollwangen

Wildschadensmaßnahmen geltend machen - Antrag bis 15.11. schriftlich einreichen Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Breitenberg/Oberkollwangen bittet...

Wildschadensmaßnahmen geltend machen - Antrag bis 15.11. schriftlich einreichen

Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Breitenberg/Oberkollwangen bittet alle Landwirte, die auf der Gemarkung Breitenberg Wildschadenverhütungsmaßnahmen in Form von ordnungsgemäßem Einzäunen von Kartoffel- und Maisäckern durchgeführt haben, ihren Anspruch geltend zu machen. Bitte formlosen Antrag schriftlich bis 15. November 2025 beim Jagdvorstand Georg Roller, Wildbader Straße 4, 75389 Neuweiler, unter Angabe der Flurstücksnummer, Größe und Fruchtart einreichen.

Georg Roller, Jagdvorstand

Erscheinung
Neuweiler ... natürlich liebenswert! – Amts- und Mitteilungsblatt
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Ausgabe 43/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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