Bei der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Holzhausen am 3. April 2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Verwendung des Reinertrags:
Reinertragsauszahlung eines Jagdgenossen, ein weiterer Teil des Reinertrages wird für laufende Kosten und Reparaturen verwendet, der verbleibende Reinertrag dient zur Rücklagenbildung.
Die Mitgliederversammlung für das Jahr 2025-26 findet am 9. April 2026 statt.
Die Beschlüsse wurden einstimmig von der Versammlung beschlossen
Thomas Weller, Jagdvorstand


