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Jagdverpachtung

Jagdbogen Hüffenhardt I, II und III sowie Jagdbogen Kälbertshausen zum 1. April 2025 neu zu verpachten Der Gemeinderat als Jagdvorstand verpachtet...

Jagdbogen Hüffenhardt I, II und III sowie Jagdbogen Kälbertshausen zum 1. April 2025 neu zu verpachten

Der Gemeinderat als Jagdvorstand verpachtet die Jagdbögen Hüffenhardt I, II und III sowie den Jagdbogen Kälbertshausen zum 1. April 2025 bis zum Ablauf der gesetzlichen Pachtzeit am 31. März 2031 neu. Weitere Unterlagen und nähere Angaben sind auf Anfrage erhältlich bzw. können im Rathaus eingesehen werden; Ansprechpartner: Kerstin Lais, Tel. 06268/9205-11 oder Bürgermeister Walter Neff, Tel. 06268/9205-10.

Pachtbewerber, die die Voraussetzungen nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für ein Jagdpachtverhältnis erfüllen, können sich unter Angabe sämtlicher Mitbewerber in schriftlicher Form bis spätestens 31. Dezember 2024 bei der Gemeinde Hüffenhardt, Herrn Bürgermeister Walter Neff, Reisengasse 1, 74928 Hüffenhardt bewerben. Gebote können im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung“ im Rathaus abgegeben werden.

Die Vergabe erfolgt im freihändigen Verfahren. Der Jagdvorstand behält sich den Zuschlag vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

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Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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