Auch wenn es in Baden-Württemberg im Wald ganzjährig keine Leinenpflicht gibt, möchten wir aufgrund eines aktuellen Ereignisses darauf hinweisen, dass sich Hunde trotz Freilauf immer in der Nähe der Hundehalter befinden und stets sicher abrufbar sein müssen.
Wenn ein Hund ein Reh reißt, ist das eine Straftat (Jagdwilderei) gemäß § 292 StGB und eine Ordnungswidrigkeit nach Landesjagdgesetz. Der Hundehalter haftet dafür, selbst wenn der Hund bisher unauffällig war. Es drohen Bußgelder und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.