Die Jahresendabrechnungen 2024 mit der I. Vorauszahlung 2025 sind den Zahlungspflichtigen zugestellt worden.
Unter Berücksichtigung der gezahlten Vorauszahlungen werden mit der Jahresrechnung der Wasserverbrauch vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024, die Grundgebühren, das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser abgerechnet.
Der Wasserverbrauch ist auch Grundlage für die Schmutzwassergebührenberechnung.
Zusätzlich beinhaltet die Turnusrechnung die I. Vorauszahlung zum 31. März 2025.
Die Wasser- und Abwassergebühren sind innerhalb vier Wochen nach Zustellung der Rechnung zur Zahlung fällig (31. März 2025).
Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die Gebühren am Fälligkeitstag von der Gemeindekasse abgebucht. Die Nichtabbucher bitten wir, bei Bezahlung ihr Buchungszeichen anzugeben, damit die Zahlung bei der Gemeindekasse richtig verbucht werden kann.
Überzahlungen werden durch Erstattung oder Verrechnung ausgeglichen.
Nichtabbucher bitten wir zur Erstattung der Überzahlung um Mitteilung einer Bankverbindung.
Die zum 30. Juni 2025 / 30. September 2025 und 31. Dezember 2025 fälligen Vorauszahlungen sind auf der Jahresrechnung ausgewiesen und ohne zusätzliche Aufforderung zu bezahlen.
Nachstehend geben wir die lt. Satzung gültigen Wasser- und Abwasserpreise zur Kenntnis:
Seit 01.01.2023 gelten folgende Preise für Wasser/Abwasser und Niederschlagswasser
Frischwasser | 3,10 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt.) |
Schmutzwasser | 2,40 €/m³ |
Niederschlagswasser | 0,30 €/m² |
Grundgebühr für den Wasserzähler (Q 3-4) | 0,67 €/pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.) |
Grundgebühr für den Wasserzähler (Q 3-10) | 0,77 €/pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.) |
Grundgebühr für den Wasserzähler (Q 3-16) | 1,04 €/pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.) |
Für Auskünfte und Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Schaible; Bürgerbüro unter der Rufnummer Nr. 201-25 wenden.