Nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen seit dem 1. November 2015 der 70. Geburtstag und dann jeder fünfte weitere Geburtstag (sprich: ab...
Nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen seit dem 1. November 2015 der 70. Geburtstag und dann jeder fünfte weitere Geburtstag (sprich: ab...



