Der Gemeinderat der Gemeinde Aldingen hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes für des Jahr 2020 in der Sitzung vom 21.04.2026 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen. Entsprechend § 95b (2) der Gemeindeverordnung für Baden- Württemberg wird er auf der Homepage der Gemeinde Aldingen unter Öffentliche Bekanntmachungen sowie vom 22.05.2026 bis 29.05.2026 im Rathaus öffentlich zur Verfügung gestellt.
Auf Grund von §16 Ansatz 3 des Eigenbetriebgesetzes stellt der Gemeinderat am 21.04.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs der Aldinger Versorgungsbetriebs für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:
EUR | |
| 1.1 Bilanzsumme | 12.292.167,46 |
| 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
| das Anlagevermögen | 10.917.790,18 |
| das Umlaufvermögen | 1.374.377,28 |
| 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf | |
| das Eigenkapital | 2.336.099,78 |
| Empfangene Ertragszuschüsse | 4.034.391,16 |
| Rückstellungen | 17.300,00 |
| die Verbindlichkeiten | 5.904.376,52 |
| 1.2 Jahresverlust | -148.361,55 |
| 1.2.1 Summe der Erträge | 2.636.980,13 |
| 1.2.2 Summe der Aufwendungen | -2.785.341,68 |
| 2. Verwendung des Jahresgewinns/-verlust | |
| 2.1 Der Jahresverlust in Höhe von wird verwendet zum Vortrag auf neue Rechnung mit | -148.361,55 |
| 3. Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel | 0,00 |
| 4.Entlastung der Betriebsleitung | |
| Die Entlastung der Betriebsleitung wird beschlossen. |