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Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Rechberghausen (WVR)

1. Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 22.05.2025 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs...

1. Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 22.05.2025 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Rechberghausen (WVR) für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:

Euro
1.Erfolgsrechnung
1.1Summe Erträge

587.363,56

1.2Summe Aufwendungen

710.313,18

1.3Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-122.949,62

nachrichtlich:

Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung

0,00

Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung

0,00

2.Liquiditätsrechnung

2.1Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

59.492,22

2.2Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-198.393,42

2.3Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-138.901,20

2.4Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

49.771,36

2.5Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

-89.129,84

2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-24.849,24

3.Bilanzsumme

3.176.336,56

2. Behandlung des Jahresfehlbetrags

Der Jahresfehlbetrag von -122.949,62 € wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.

Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht liegen gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes von Freitag, 30.05.2025, bis Dienstag, 10.06.2025, je einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus Rechberghausen, Zimmer 1.13, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Rechberghausen, den 23.05.2025

Claudia Dörner

Bürgermeisterin

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
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