Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 22.05.2025 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Rechberghausen (WVR) für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:
Euro | ||
1. | Erfolgsrechnung | |
1.1 | Summe Erträge | 587.363,56 |
1.2 | Summe Aufwendungen | 710.313,18 |
1.3 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -122.949,62 |
nachrichtlich: | ||
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | 0,00 | |
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung | 0,00 | |
2. | Liquiditätsrechnung | |
2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | 59.492,22 |
2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -198.393,42 |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -138.901,20 |
2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 49.771,36 |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | -89.129,84 |
2.6 | Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | -24.849,24 |
3. | Bilanzsumme | 3.176.336,56 |
Der Jahresfehlbetrag von -122.949,62 € wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet.
Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht liegen gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes von Freitag, 30.05.2025, bis Dienstag, 10.06.2025, je einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus Rechberghausen, Zimmer 1.13, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Rechberghausen, den 23.05.2025
Claudia Dörner
Bürgermeisterin