Gemeinderat

Jahresabschluss 2023 und Haushaltsplan 2025

Der Jahresabschluss 2023 und der Haushaltsplan 2025 des AZV Merzenbachtal kann unter – https://www.reutlingen.de/azv-merzenbachtal – eingesehen werden. ...
Jahresrechnung 2023

Der Jahresabschluss 2023 und der Haushaltsplan 2025 des AZV Merzenbachtal kann unter – www.reutlingen.de/azv-merzenbachtal – eingesehen werden.

Feststellung des Jahresabschlusses

des Abwasserzweckverbandes Merzenbachtal für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes den Jahresabschluss für das Jahr 2023 am 03.04.2025 mit folgenden Werten festgestellt:

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

983.782 €

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

-983.782 €

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0 €

1.4

Außerordentliche Erträge

0 €

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

-1.298 €

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4. und 1.5)

-1.298 €

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

-1.298 €

2.

Finanzrechnung

2.1

Ergebniswirksame Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

960.159 €

2.2

Ergebniswirksame Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-886.545 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)

73.614 €

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

7.926 €

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-8.771 €

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-845 €

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

72.769 €

2.8

Summe der Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit

35.815 €

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-106.013 €

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

Saldo aus 2.8 und 2.9)

-70.198

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

2.571 €

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0 €

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

19.807 €

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und

2.12)

2.571 €

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

(Saldo aus 2.13 und 2.14)

22.378 €

EUR

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

7.633,77 €

3.2

Sachvermögen

895.139,59 €

3.3

Finanzvermögen

43.036,39 €

3.4

Abgrenzungsposten

0 €

3.5

Nettoposition

0 €

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

945.809,75 €

3.7

Basiskapital u. Kapitalrücklage

127.019,65 €

3.8

Rücklagen

0 €

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0 €

3.10

Sonderposten

84.012,40 €

3.11

Rückstellungen

0 €

3.12

Verbindlichkeiten

734.777,70 €

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0 €

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

945.809,75 €

Der Jahresabschluss 2023 mit Rechenschaftsbericht ist auf der Internetseite der Stadt Reutlingen öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar: www.reutlingen.de/azv-merzenbachtal.

gez. Joachim Dieterich Verbandsvorsitzender

Abwasserzweckverband Merzenbachtal

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Merzenbachtal für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Merzenbachtal, Sitz: 72766 Reutlingen-Mittelstadt, Rathaus, am 03.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

im Ergebnishaushalt mit dem EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.251.500

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-1.251.500

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

im Finanzhaushaltmit dem

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.245.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-1.191.500

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

54.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

140.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-140.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

54.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

52.100

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-106.100

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-54.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

EUR 0

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

EUR 0

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

EUR 200.000

§ 5 Verbandsumlagen

Die Verbandumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgesetzt auf

EUR 1.437.600

davon im Ergebnishaushalt: Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage, Zinsumlage

EUR 1.245.500

davon im Finanzhaushalt: Investitionskostenumlage

EUR 140.000

davon Finanzierungstätigkeiten: Tilgungsumlage

EUR 52.100

§ 6 Deckungsfähigkeit

Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwand (unechte Deckungsfähigkeit) gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 16.05.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen genehmigt.

Gem. § 81 Abs. 3 GemO ist die aktuelle Haushaltssatzung mit dem aktuellen Haushaltsplan auf der Internetseite der Stadt Reutlingen unter www.reutlingen.de/azv-merzenbachtal abrufbar.

gez. Joachim Dieterich, Verbandsvorsitzender Abwasserzweckverband Merzenbachtal

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Gemeindebote der Reutlinger Stadtteile Mittelstadt, Reicheneck und Sondelfingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Reutlingen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto