Der Jahresabschluss 2023 und der Haushaltsplan 2025 des AZV Merzenbachtal kann unter – www.reutlingen.de/azv-merzenbachtal – eingesehen werden.
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes den Jahresabschluss für das Jahr 2023 am 03.04.2025 mit folgenden Werten festgestellt:
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 983.782 € |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | -983.782 € |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0 € |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 0 € |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | -1.298 € |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4. und 1.5) | -1.298 € |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | -1.298 € |
2. | Finanzrechnung | |
2.1 | Ergebniswirksame Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 960.159 € |
2.2 | Ergebniswirksame Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -886.545 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 73.614 € |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 7.926 € |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -8.771 € |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -845 € |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 72.769 € |
2.8 | Summe der Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit | 35.815 € |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -106.013 € |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus 2.8 und 2.9) | -70.198 € |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 2.571 € |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 0 € |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 19.807 € |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | 2.571 € |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 22.378 € |
EUR | ||
3. | Bilanz | |
3.1 | Immaterielles Vermögen | 7.633,77 € |
3.2 | Sachvermögen | 895.139,59 € |
3.3 | Finanzvermögen | 43.036,39 € |
3.4 | Abgrenzungsposten | 0 € |
3.5 | Nettoposition | 0 € |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 945.809,75 € |
3.7 | Basiskapital u. Kapitalrücklage | 127.019,65 € |
3.8 | Rücklagen | 0 € |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0 € |
3.10 | Sonderposten | 84.012,40 € |
3.11 | Rückstellungen | 0 € |
3.12 | Verbindlichkeiten | 734.777,70 € |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 0 € |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | 945.809,75 € |
Der Jahresabschluss 2023 mit Rechenschaftsbericht ist auf der Internetseite der Stadt Reutlingen öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar: www.reutlingen.de/azv-merzenbachtal.
gez. Joachim Dieterich Verbandsvorsitzender
Abwasserzweckverband Merzenbachtal
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Merzenbachtal, Sitz: 72766 Reutlingen-Mittelstadt, Rathaus, am 03.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
im Ergebnishaushalt mit dem EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.251.500 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -1.251.500 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
im Finanzhaushaltmit dem
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.245.500 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -1.191.500 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 54.000 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 140.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -140.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 54.000 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 52.100 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -106.100 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -54.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
EUR 0
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
EUR 0
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
EUR 200.000
Die Verbandumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgesetzt auf
EUR 1.437.600
davon im Ergebnishaushalt: Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage, Zinsumlage
EUR 1.245.500
davon im Finanzhaushalt: Investitionskostenumlage
EUR 140.000
davon Finanzierungstätigkeiten: Tilgungsumlage
EUR 52.100
Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwand (unechte Deckungsfähigkeit) gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 16.05.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt und den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen genehmigt.
Gem. § 81 Abs. 3 GemO ist die aktuelle Haushaltssatzung mit dem aktuellen Haushaltsplan auf der Internetseite der Stadt Reutlingen unter www.reutlingen.de/azv-merzenbachtal abrufbar.
gez. Joachim Dieterich, Verbandsvorsitzender Abwasserzweckverband Merzenbachtal