Beschluss
über die Feststellung des Jahresabschlusses für den
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
für das Wirtschaftsjahr 2022 (01.01. – 31.12.)
1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 8.136.749,07 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- Anlagevermögen 6.627.343,99 €
- Umlaufvermögen 1.509.405,08 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital -6.685,12 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 3.789.521,00 €
- die Rückstellungen 1.034.561,49 €
- die Verbindlichkeiten 3.319.351,70 €
1.2 Jahresgewinn / Jahresverlust 0,00 €
1.2.1 Summe der Erträge 1.262.816,42 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.262.816,42 €
2. Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlustes
2.1 bei einem Jahresgewinn:
a) zur Tilgung des Verlustvortrags 0,00 €
b) zur Einstellung in Rücklagen 0,00 €
c) zur Abführung an den Haushalt der Stadt 0,00 €
d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €
2.2 bei einem Jahresverlust:
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 €
b) aus dem Haushalt der Stadt auszugleichen 0,00 €
c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €
3. Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel
Es waren keine Finanzierungsmittel für den Haushalt der Gemeinde eingeplant
Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz
Entlastung erteilt.
Walzbachtal, den 03.11.2025
gez. Timur Özcan
Bürgermeister